Gemischte „Reaktionen“

Stanz_b | Foto: Foto: Tiefenbacher

Seit 16. März liegt bei der Gemeinde Stanz der ablehnende Bescheid für die Forsthütte zur Umsetzung des Schutzwald-Sanierungsprojektes.

STANZ (tani). Anders als bei Bgm. Alois Miemelauer – er hatte immer Bedenken - ist die Reaktion beim Initiator der Sanierung des Privatwaldes Christoph Kössler. Er will den Bescheid rechtlich prüfen lassen.

Chancen stehen gering
Hofrat Helmut Praxmarer, Vorstand im Amt der Landesregierung, stuft die Chancen einer Anfechtung als gering ein. „Dem Bescheid liegt ein raumordnungsfachliches Gutachten zugrunde. Dieses zu widerlegen ist erfahrungsgemäß sehr schwer“. Zudem müssten die Privatwaldbesitzer bereit sein, langwierige (bis zu zwei Jahre) und aufwändige Verfahren auf sich zu nehmen. Einfacher wäre es für die Gemeinde Stanz gegen den Bescheid der Landesregierung vorzugehen. Sie hat in diesem Verfahren das Recht der Beschwerde bei den Höchstgerichten. Diese Möglichkeit ist nur von theoretischer Natur, denn Bgm. Miemelauer – Hüttengegner - verfügt seit der Gemeinderatswahl im Gemeinderat über die Mehrheit.

Die Frage ist nun, ob das Waldsanierungsprojekt in Stanz ohne die Forsthütte stirbt? Ganz gewiss nicht das gesamte Vorhaben. Die Agrargemeinschaft Stanz wird jedenfalls ihr Dorfwaldsanierungs-Projekt weiterführen. Es entwickelte sich als Musterprojekt.

In einer ersten Phase (zwischen 1987 und 2006) wurden neben anderen rund 51.000 Pflanzen gesetzt. Nun wurde ein fünfjähriges Nachfolgeprojekt gestartet. Das Projektgebiet umfasst 133 Hektar. Die Kosten wurden mit 75.600,- vorangeschlagen. „Diese Maßnahmen werden planmäßig durchgeführt“, erklärte Ing. Helmut Sailer von der Forstaufsicht Landeck.

Ein Fragezeichen steht hinter dem zweiten Projektteil. Dazu zur Vorgeschichte: Auf Wunsch einiger Privatwaldbesitzer wurde das Sanierungsprojekt der Agrargemeinschaft Stanz um die 60 Hektar Privatwald erweitert. Diese Erweiterung und die Aufstockung der Projektsumme von 75.600,- auf 242.700,- Euro wurden vom Land und vom Bund genehmigt. „Inwieweit die Maßnahmen von den neun Privatwaldbesitzern durchgeführt werden, muss von diesen selbst entschieden werden. Sollten die bewilligten Fördermittel in Stanz nicht verbraucht werden, so werden wir versuchen diese Mittel in ein anderes Projekt umzuschichten“, sagte Ing. Sailer.

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