Schönwies: Fall Wahlkampf-Flugblatt - Verfahren wurde eingestellt

Peter Bartl, Bürger-Liste Schönwies: „ Zwei andere Prozesse in der Causa finden Ende September statt“.
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  • hochgeladen von Herbert Tiefenbacher

Schönwies: Peter Bartl stellte einen Fortführungsantrag.

SCHÖNWIES (tani). Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte nun das Verfahren gegen den Verfasser und Verteiler des unrühmlichen Wahlkampf-Flugblattes in Schönwies ein.

Darin wurden Peter Bartl, dem Chef der Bürger-Liste Schönwies, kriminelle Machenschaften und verantwortungsloses Verhalten vorgeworfen. Dieser übermittelte das Flugblatt postwendend der Staatsanwalt, weil er damit verächtlich gemacht und verleumdet würde.

Die Anklagebehörde befand nun nach ihrer Prüfung, dass die gerichtlichen Vorerhebungen eingestellt werden. „Die Tat ist nicht mit Strafe bedroht“, sprich: es ist kein Offizialdelikt, das von Amts wegen zu verfolgen ist, üble Nachrede und Ehrenbeleidigung sind Privatanklagedelikte, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Bartl stellte einen sogenannten Fortführungsantrag. Jetzt überprüft ein Drei-Richter-Senta ob das Ermittlungsverfahren endgültig eingestellt oder Anklage erhoben wird.

Folgt der Richtersenat der Auffassung der Staatsanwaltschaft will Peter Bartl in diesem Punkt aber noch nicht aufgeben, „dann werde ich eine Privatanklage einreichen“. Zwei Privatprozesse in der Causa „Flugblatt-Aktion in Schönwies“ finden Ende September statt. Bartl reichte über seinen Anwalt beim Landesgericht Innsbruck eine Unterlassungsklage und eine Medienklage (missbräuchliche Verwendung eines Fotos) ein. Einen Teilerfolg errang Bartl laut seinen Aussagen bereits: Er erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Flugblatt-Aktivisten. „Diesem wurde untersagt, einstweilen Äußerungen in diesem Zusammenhang zu tun“, so Bartl.

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