Geschützter Landschaftsteil
Droht dem Burschl ein Kahlschlag?
Diese Woche soll eine Begutachtung mit Landesumweltanwalt Mag. Walter Tschon und BFI und Stadtgemeinde Landeck stattfinden.
Mehr Information darüber findet man im TT- Artikel: Unter 56 Bäume und Angst vor Kahlschlag im Landecker Burschlwald
Selbst habe ich schon im Beitrag Der Burschl ist ein geschützter Landschaftsteil nach § 13 Tiroler Naturschutzgesetz 2005 seit 1984 Stellung bezogen.
Zitiere die Aussage welche im TT- Artikel zu lesen ist:
„Weil sich das Ganze so aufgebauscht hat, hat man sich den Wald noch einmal angeschaut, um alles vorzubereiten“, sagt Knabl. Dabei sei man letztlich auf 56 Bäume gekommen, die gefällt werden könnten. Dass noch einige dazukommen, schließt er nicht aus."
Vermutlich kann sich diese Aussage in der Realität fast niemand wirklich vorstellen. Deshalb zeige ich diese Brutalität auf. Im 1. Bild (Ansicht der in Frage kommenden Westseite habe ich 56 Nummern aufgeteilt. Damit kann man sich mehr vorstellen, was hier mit welcher Brutalität in dem einzigen geschützten Landschaftsteil geplant ist!
Man beruft sich dabei auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Das ist grundsätzlich lobenswert wenn man diese ins Auge fasst, aber in dieser Brutalität verursacht es nicht nur bei mir ein Kopfschütteln!
Warum sich die BH dafür nicht verantwortlich zeichnen will bleibt mir unerklärlich, denn schließlich war sie der Initiator, dass der "Burschl" als geschützter Landschaftsteil deklariert wird. Dafür war sicher auch bestehendes öffentliches Interesse an dieser Landschafts- und Walderhaltung ausschlaggebend! Dieser Landfschaftsteil und dessen Wald bietet gleich mehrer Gründe für die Deklarierung eines "geschützten Landschaftsteils"!
Hier gibt es gleich mehrer Gründe wie folgt:
- Wald mit mittlerer oder gar hoher Schutzwirkung.
- Hohe Wohlfahrtswirkung und
- hohe Erholungswirkung
Am Ende darf man sich durchaus die Frage stellen, wer für eine zeitgerechte und laufende Waldpflege verantwortlich zeichnet, denn dass nun so viele Bäume gefällt werden müssen kann man wohl ausschließlich auf frühere Versäumnisse zurück führen. Kleinräumige Beseitigungen von kranken Bäume hätte keine Kahlschlagwirkung und schon gar nicht, wenn man diese Fällungslücken durch sofortige Aufforstung wieder geschlossen hätte!
NACHFOLGENDE 3 FAKTEN SIND MIR ALS "OTTO- NORMALBÜRGER" UNVERSTÄNDLICH
1.) Der Verkehrsweg (Burschlweg = Einbahn) hat im geschützten Landschaftsteil "Burschl" eine Länge von ca. 210 m! Wenn Bäume krank sind, und somit ein Gefahr darstellen, dann soll man jene entweder zurückstutzen bis zum gesunden Kern oder weil unvermeidlich fällen! Der Rest des überwiegenden Laubwaldes könnte im geschützten Landschaftsteil der Biodiversität wegen sich selbst überlassen werden!
2.) Zum Fahrweg von 210 m Länge ist noch ein privater Zufahrtsweg und Fußwege zur Kirche mit insgesamt 90 m hinzu zu rechnen! Der Privatweg hat auf eine Länge von ca. 70 m jedoch nur auf der Westseite den anschließenden Waldrand. Somit ergibt sich eine beidseitiger Gefährdungsbereich von 420 m Länge entlang der Einbahn, plus einseitig ca. 70 m Privatweg und ca. 2 x 20 m Fußweg = 530 m. Resultat, wenn man sich tatsächlich auf diesen Gefährdungsbereich beschränkt und die 56 Bäume sich hier befinden, so würden sämtliche Bäume im mittleren Abstand von ca. 9,5 m an den Tod durch Fällung glauben müssen. In Anbetracht dieser logischen Schlussfolgerung darf man da schon von einem Kahlschlag sprechen!
3.) Aus einer Luftbildaufnahme kann ich in dem betroffenen Areal mit ca. 7.700 m² Waldfläche entnehmen, dass dort ca. 75 Bäume mit einen Kronendurchmesser von 6 bis max. 9 m stehen! Also will man hier tatsächlich einen Kahlschlag machen? Immerhin müssten von dem derzeitigen Bestand ca. 3/4- tel gefällt werden!
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