Stanz: 16-stündiger Ausbildungskurs für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

Pflanzenschutzmittel müssen immer ordnungsgemäß abgesperrt und übersichtlich gelagert werden. | Foto: LK Tirol/Egger
2Bilder
  • Pflanzenschutzmittel müssen immer ordnungsgemäß abgesperrt und übersichtlich gelagert werden.
  • Foto: LK Tirol/Egger
  • hochgeladen von Marion Prieler

Das mit 14. Juni 2013 in Kraft getretene neue Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 bringt für Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zahlreiche Änderungen. Der Kernpunkt ist, dass jeder der beruflich Pflanzenschutzmittel verwendet einen Nachweis der fachlichen Kenntnisse im Umgang mit Pflanzenschutzmittel benötigt.

Über den „integrierten Pflanzenschutz“

Pflanzenschutz ist wie es der Name schon sagt, zum Schutz der Pflanzen gedacht. Die Pflanzen auf den Feldern, Äckern und Obstgärten sowie Parkanlagen und Gärten sind mit einer stetig steigenden Zahl von Krankheiten und Schädlingen konfrontiert. Um die Gesundheit der Pflanzen zu gewährleisten versucht man sie durch entsprechende Maßnahmen zu schützen.
Das wichtigste Instrument im Pflanzenschutz ist die Auswahl der richtigen Pflanzen und Sorten für die jeweiligen Standorte. Diese Herangehensweise an den Pflanzenschutz nennt man auch oft den „integrierten Pflanzenschutz“, da hierbei die natürlichen Antagonisten der Natur und die Anpassungsfähigkeit der Pflanzen genützt werden.
In der Landwirtschaft ist aufgrund von betriebswirtschaftlichen und arbeitswirtschaftlichen Gründen der integrierte Pflanzenschutz schon längst nichts Neues mehr und wird seit vielen Jahren konsequent angewandt.

Das neue Pflanzenschutzmittelgesetz

Im Sommer 2012 wurde aufgrund einiger Änderungen auf EU-Ebene ein neues Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz erlassen. Dieses Gesetz legt das Augenmerk verstärkt auf diesen eben erwähnten integrierten Pflanzenschutz und intensiviert die Aus- und Weiterbildung jener Personen welche in den Betrieben mit Pflanzenschutz betraut sind.
Die beruflichen Verwender von Pflanzenschutzmitteln müssen die fachliche Qualifikation im Rahmen einer 16-stündigen Ausbildung erwerben oder durch eine entsprechende, bereits absolvierte, Ausbildung nachweisen können. Als berufliche Verwendung werden sämtliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, aber auch alle Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit gemacht werden, verstanden.

Nachweis der fachlichen Qualifikation

Bis 26. November 2015 gelten als Nachweis der fachlichen Kenntnis nach dem Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012 folgende Bestätigungen und/ oder Ausbildungen:
a) Bestätigung über den Besuch eines der bis Ende 2011 angebotenen 20-stündigen Sachkundekurse für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln

b) der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung im Ausbildungsgebiet Landwirtschaft, Gartenbau, Feldgemüsebau, Obstbau und Obstverwertung, Weinbau und Kellerwirtschaft, Forstwirtschaft, Forstgarten und Forstpflegewirtschaft, Gärtner und Blumenbinder (Florist), Friedhofs- und Ziergärtner, Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter);

c) der erfolgreiche Abschluss einer land- oder forstwirtschaftlichen Fachschule, einer höheren land- oder forstwirtschaftlichen Lehranstalt oder eines land- oder forstwirtschaftlichen Studienganges einer Fachhochschule oder Universität, jeweils der Fachrichtungen Landwirtschaft, Gartenbau oder Weinbau- und Kellerwirtschaft;

d) die Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbildungskurs nach § 10 Abs. 1, Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012;

e) eine Bestätigung über eine in einem anderen Land, nach den jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften, erfolgreich absolvierte Ausbildung über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln oder über eine erfolgreich absolvierte Ausbildung im Sinn des § 10 Abs. 2, Tiroler Pflanzenschutzmittelgesetz 2012;

f) der Nachweis der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Schädlingsbekämpfung;

g) die Ausbildungsbescheinigung für Verkaufsberater nach § 3 der Pflanzenschutzmittelverordnung 2011, BGBl. II Nr. 233;

h) der erfolgreiche Abschluss der vom Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien organisierten Ausbildung zum geprüften Greenkeeper Level 3 nach GTC Golf Course Supervisor, sofern die Ausbildung den Anforderungen dem § 6 der Tiroler Pflanzenschutzmittelverordnung 2012 entspricht.

Personen die keine der oben genannten Nachweise haben und beruflich Pflanzenschutzmittel verwenden, müssen einen 16-stündigen Ausbildungskurs für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln absolvieren. Hierfür bietet die LK einen 16-stündigen Ausbildungskurs für den Nachweis der fachlichen Kenntnisse im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln an:

Termin:

Mittwoch, 13. November 2013 von 9.00 bis 18.15 Uhr
Donnerstag, 14. November 2013 von 9.00 bis 18.15 Uhr
Veranstaltungsort: Salt Haus – Stanz bei Landeck

Kurskosten gesamt: 169 Euro
Anmeldeschluss: eine Woche vor Kursdatum

Es wird um Anmeldung per Einzugsermächtigung, per E-Mail an ogb@lk-tirol.at bzw. per Fax 05 92 92-1599 gebeten.

Wann: 13.11.2013 09:00:00 bis 14.11.2013, 18:15:00 Wo: Salt Haus, Stanz bei Landeck 163, 6500 Stanz bei Landeck auf Karte anzeigen
Pflanzenschutzmittel müssen immer ordnungsgemäß abgesperrt und übersichtlich gelagert werden. | Foto: LK Tirol/Egger
Berufliche Verwender müssen einen entsprechenden Ausbildungsnachweis vorweisen können. | Foto: LK Tirol/Egger
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.