Erbrecht und Pflegeregess bei Informationsabend in Pians

Bgm. Harald Bonelli, Dr. Stefan Weiskopf, Obfrau Christine Handl und Christopf Heumader, BA informierten in Pians.
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  • Bgm. Harald Bonelli, Dr. Stefan Weiskopf, Obfrau Christine Handl und Christopf Heumader, BA informierten in Pians.
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PIANS (jota). Der Sozialverein Pians lud zu einem Informationsabend über das neue Erbrecht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Sachwalterverfügung sowie neue Regelungen im Pflegebereich bzw. beim Pflegeregress. Als Referenten konnten der neue Heimleiter des Pflegeheimes Grins und Leiter der Sozialen Dienste St. Josef Christian Heumader, BA sowie Rechtsanwalt Dr. Stefan Weiskopf gewonnen werden, die ehrenamtlich ihre Vorträge hielten.
"Wir danken für euer Engagement. Diese Informationen sind wichtig, denn immer wieder werden wir im Sozialverein mit Härtefällen konfrontiert", so Obfrau Christine Handl in ihrer Einleitung.
Christoph Heumader gab einen kurzen Überblick über die ambulante und stationäre Entwicklung. "1996 wurde das Pflegeheim in Grins mit 35 Betten eröffnet, später auf 62 aufgestockt und im nächsten Jahr sollen 30 weitere Betten hinzukommen", freut sich Heumader über die möglichen Kapazitäten, die in Grins zur Verfügung stehen. "Uns ist wichtig, dass die Bewohner einen Sinn sehen und so arbeiten wir nach der Eden-Philosophie, wo ua Pflanzen und Tiere betreut werden, wie es viele von zuhause her kennen." Strengen schied mit Ende 2017 aus dem Verband aus. Die Zusammenlegung von Sozial- und Gesundheitssprengel mit dem Wohn- und Pflegeheim erfolgte. Das betreute Wohnen wird genauso gut angenommen wie mobile Pflegedienste.
"Die Abschaffung des Pflegeregresses bedeutet, dass kein Zugriff mehr auf das Vermögen von in stationäre Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen zur Abdeckung von Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe zulässig ist", so Heumader. Allerdings würden laufende Miet- oder Pachteinnahmen, Zinsen oder Leistungen Dritter aufgrund vertraglicher Verpflichtungen wie etwa Leibrente sehr wohl herangezogen werden dürfen. Ungerechtigkeiten gibt es für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden.
Rechtsanwalt Dr. Stefan Weiskopf erläuterte das neue Erbrecht, das seit 1.1.2017 in Kraft getreten ist. "Es hat sehr viele Neuerungen gegeben", so Weiskopf. Speziell Erbunwürdigkeitsgründe sind genau zu betrachten. "Gemeinsame Konten oder Fahrzeuge, die gleich nach dem Tod eines Ehegatten beispielsweise vom überlebenden Ehepartner notwendig gebraucht werden, um das tägliche Leben bewältigen zu können, müssen unbedingt vom Gerichtskommissär freigeschrieben werden, sonst könnte das zu einer Erbunwürdigkeit führen", betont Weiskopf, der auch die Aufteilung eines Erbes ansprach. Der Ehegatte erbt nach wie vor nur ein Drittel, zwei Drittel erhalten die Kinder.
Eine Patientenverfügung mache Sinn, speziell bei Krankheitsfällen. Eine persönliche Aufklärung von Medizinern und Juristen ist aber auch hier absolut notwendig, um Verbindlichkeit zu erlangen. 
Vorsorgevollmachten können für junge Leute und Unternehmer Sinn machen. Auch ein Testament ist kostengünstig und wichtig.
"Informationen bei Fachleuten sind notwendig", dankte auch Obfrau Christine Handl und Bgm. Harald Bonelli am Ende der Diskussionen.
Abschließend wurde Karolina Postai für ihre langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit, auch als Vorstandsmitglied und stellvertretende Obfrau, vom Sozialverein geehrt sowie Dank und Anerkennung ausgesprochen.

 
 

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