Verpflichtende Seh-Screenings für Jäger
Die Innung der Augenoptiker/Optometristen fordert eine Gesetzesänderung
In letzter Zeit häufen sich die Jagd-Unfälle. Nach dem letzten Vorfall im Bezirk Hollabrunn in NÖ ist der Zustand des in den Kopf getroffenen Treibers immer noch kritisch. Für die Innung der wiener Augenoptiker/Optometristen zeigt das eindeutig, dass es höchste Zeit ist für eine Änderung bei den Voraussetzungen für den Erwerb einer Jagdkarte.
Sie fordert verpflichtende Seh-Screenings vor der Jagdprüfung.
Je nach Alter sollen außerdem alle Besitzer einer Jagdkarte alle zwei bis vier Jahre eine Augen-Kontrolle absolvieren müssen.
„Der Gesetzgeber darf vor der Vielzahl an Jagd-Unfällen nicht die Augen verschließen“, appelliert Anton Koller, MSc., Fachgruppenobmann der Gesundheitsberufe Wien. Denn die Gründe für diese Unfälle sind nur zu oft vermeidbar. Fehlende körperliche Eignung steht dabei ganz oben. „Es hat sich gezeigt, dass man hier nicht auf die Selbsteinschätzung und das Verantwortungsbewusstsein der Jäger vertrauen kann“, erklärt Koller. Die wiener Augenoptiker/Optometristen fordern deshalb eine Änderung bei den neun Landesjagdgesetzen: Jagdanwärter sollen nur nach verpflichtenden Seh-Screenings zur Jagdprüfung antreten dürfen.
Regelmäßiger Seh-Check notwendig
Doch auch danach ist eine regelmäßige Überprüfung der Augen notwendig, denn mit
fortschreitendem Alter lässt die Sehkraft bei jedem schleichend nach. Schon mit einer Fehlsichtigkeit von 0,5 Dioptrien sieht man alles ab zwei Metern Entfernung nur noch unscharf. Deshalb sind regelmäßige Augen-Kontrollen ein Muss im Sinne der allgemeinen Sicherheit.
Die Innung fordert deshalb eine verpflichtende, regelmäßige Überprüfung des Sehvermögens, deren Nachweis bei der Verlängerung der Jagdkarte alle vier Jahre und ab dem 50. Lebensjahr alle zwei Jahre vorzulegen ist. Eine Forderung, der sich vor kurzem übrigens auch der Österreichische Tierschutzverein angeschlossen hat.
„Nur so kann ein wirksamer Schritt gesetzt werden, um die tragischen Jagd-Unfälle zu verringern“, ist Anton Koller, Msc, überzeugt.
Weitere tragische Beispiele
Beispiele für die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung gibt es viele.
Gerade in letzter Zeit haben sich die Unfälle wieder gehäuft. Der aktuellste Fall: Einem Treiber wurde bei einer Treibjagd im Bezirk Hollabrunn in den Kopf geschossen. Der Zustand des 54jährigen ist immer noch kritisch.
Davor wurde im Burgenland bei einer Treibjagd ein Jäger angeschossen und in Oberösterreich zerschlug ein Projektil das Fenster eines Kinderzimmers und Schrotkugeln trafen ein Auto.
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