Gutachten
Zusätzliche Verhandlung im UVP-Verfahren zum Heumarkt angesetzt

Die Gutachten und deren Ersteller sind das zentrale Thema bei einer zusätzlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. (Archiv) | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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  • Die Gutachten und deren Ersteller sind das zentrale Thema bei einer zusätzlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. (Archiv)
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Noch ist das Verfahren zum Projekt "HeumarktNeu" und die Frage, ob es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt oder nicht, im vollen Gange. Am Montag, 30. Juni, wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein zusätzliches Verfahren anberaumt. Thema soll dabei das medial kritisierte Gutachten aus dem April sein. 

WIEN/LANDSTRASSE. Seit Jahren beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit der Frage, ob das Projekt "HeumarktNeu" eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt oder nicht. Noch ist dabei keine Entscheidung gefallen. 

Genau dabei hätte ein Gutachten von Christa Reicher, Direktorin des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik an der RWTH Aachen, Fakultät für Architektur und Inhaberin des UNESCO-Chair Kulturerbe und Städtebau, helfen sollen. Im Mai kam allerdings Kritik auf, wie dieses Gutachten zustande gekommen ist, MeinBezirk berichtete

MA22 weist Kritik an Heumarkt-Gutachten zurück

Wie das BVwG bestätigt, soll unter anderem dieses Gutachten am Montag, 30. Juni, eine eigene Verhandlung bekommen. Dies soll der "Vertiefung der Würdigung der einschlägigen Sachverständigengutachten für den Fachbereich „Architektur, Stadtgestalt und Stadtbild” dienen", wie es vom Gericht heißt. Sprich: Die einzelnen Gutachten sollen nochmals detaillierter im Verfahren behandelt werden. 

Beweiswert statt Unregelmäßigkeiten

So soll sich die Verhandlung vorrangig um die methodische Herangehensweise bei der  Gutachtenerstellung sowie deren Einbettung in das UVP-Verfahren drehen. Vermutlich wolle man so die Qualität der Gutachten erneut bewerten und daraus deren Bedeutung für das weitere Verfahren ableiten. 

Dazu wurde neben Reicher auch Michael Kloos, ein Experte für Planung im Zusammenhang mit Kulturerbe aus Aachen, und Ruth Pröckl, die Koordinatorin für UNESCO-Weltkulturerbe des Bundeskanzleramts, als Zeugen geladen. 

Der Beweiswert der Gutachten für das UVP-Verfahren zum Heumarkt-Projekt soll bewertet werden.  | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
  • Der Beweiswert der Gutachten für das UVP-Verfahren zum Heumarkt-Projekt soll bewertet werden.
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Das Gericht betont gegenüber MeinBezirk, dass es sich bei der Verhandlung nicht um etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung der Gutachten ginge. Stattdessen ginge es darum, deren "Beweiswert im Gesamtgefüge der Bestimmung zum Weltkulturerbe zu würdigen". Es werde also voraussichtlich darum gehen, wie sehr die Gutachten bei zukünftigen Entscheidungen ins Gewicht fallen. 

Mehr dazu: 

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Die Gutachten und deren Ersteller sind das zentrale Thema bei einer zusätzlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. (Archiv) | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
Der Beweiswert der Gutachten für das UVP-Verfahren zum Heumarkt-Projekt soll bewertet werden.  | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
Für Montag, 30. Juni, wurde eine zusätzliche Verhandlung im UVP-Verfahren am BVwG anberaumt.  (Archiv) | Foto: Harald A. Jahn
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