Gutachten
Zusätzliche Verhandlung im UVP-Verfahren zum Heumarkt angesetzt
- Die Gutachten und deren Ersteller sind das zentrale Thema bei einer zusätzlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. (Archiv)
- Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Noch ist das Verfahren zum Projekt "HeumarktNeu" und die Frage, ob es eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt oder nicht, im vollen Gange. Am Montag, 30. Juni, wurde nun vom Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein zusätzliches Verfahren anberaumt. Thema soll dabei das medial kritisierte Gutachten aus dem April sein.
WIEN/LANDSTRASSE. Seit Jahren beschäftigt sich das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit der Frage, ob das Projekt "HeumarktNeu" eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) benötigt oder nicht. Noch ist dabei keine Entscheidung gefallen.
Genau dabei hätte ein Gutachten von Christa Reicher, Direktorin des Instituts für Städtebau und europäische Urbanistik an der RWTH Aachen, Fakultät für Architektur und Inhaberin des UNESCO-Chair Kulturerbe und Städtebau, helfen sollen. Im Mai kam allerdings Kritik auf, wie dieses Gutachten zustande gekommen ist, MeinBezirk berichtete:
Wie das BVwG bestätigt, soll unter anderem dieses Gutachten am Montag, 30. Juni, eine eigene Verhandlung bekommen. Dies soll der "Vertiefung der Würdigung der einschlägigen Sachverständigengutachten für den Fachbereich „Architektur, Stadtgestalt und Stadtbild” dienen", wie es vom Gericht heißt. Sprich: Die einzelnen Gutachten sollen nochmals detaillierter im Verfahren behandelt werden.
Beweiswert statt Unregelmäßigkeiten
So soll sich die Verhandlung vorrangig um die methodische Herangehensweise bei der Gutachtenerstellung sowie deren Einbettung in das UVP-Verfahren drehen. Vermutlich wolle man so die Qualität der Gutachten erneut bewerten und daraus deren Bedeutung für das weitere Verfahren ableiten.
Dazu wurde neben Reicher auch Michael Kloos, ein Experte für Planung im Zusammenhang mit Kulturerbe aus Aachen, und Ruth Pröckl, die Koordinatorin für UNESCO-Weltkulturerbe des Bundeskanzleramts, als Zeugen geladen.
- Der Beweiswert der Gutachten für das UVP-Verfahren zum Heumarkt-Projekt soll bewertet werden.
- Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Das Gericht betont gegenüber MeinBezirk, dass es sich bei der Verhandlung nicht um etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erstellung der Gutachten ginge. Stattdessen ginge es darum, deren "Beweiswert im Gesamtgefüge der Bestimmung zum Weltkulturerbe zu würdigen". Es werde also voraussichtlich darum gehen, wie sehr die Gutachten bei zukünftigen Entscheidungen ins Gewicht fallen.
Mehr dazu:
Link einfügen
Video einbetten
Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.
Karte einbetten
Social-Media Link einfügen
Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.
Code einbetten
Beitrag oder Bildergalerie einbetten
Foto des Tages einbetten
Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten
Du möchtest selbst beitragen?
Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.
Hier gehts zu den aktuellen
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.