BVwG
Verfahren um Heumarkt nach Verhandlung wieder geschlossen

- Wenige Stunden nach Verfahrensaufnahme des Heumarkts schloss das BVwG das Verfahren wieder.
- Foto: Luca Arztmann/MeinBezirk
- hochgeladen von Luca Arztmann
Am Montag, 30. Juni, wurde das Verfahren am Bundesverwaltungsgericht rund um das "HeumarktNeu"-Projekt zumindest kurzfristig wieder geöffnet. Ziel des Verhandlungstags war die Einvernahme der drei Gutachtenersteller zum UVP-Verfahren und die Ermittlung deren Beweiswert fürs Gericht. Nach acht Stunden wurde die Akte wieder geschlossen.
WIEN/LANDSTRASSE. Von 9 bis 17 Uhr stand am Montag, 30. Juni, die Entscheidung zum UVP-Verfahren rund um das "HeumarktNeu"-Projekt am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) im Fokus. Die anberaumte Verhandlungszeit wurde damit voll ausgeschöpft und die geladenen Gutachterinnen und Gutachter wurden acht Stunden lang befragt.
Der Richter eröffnete die Verhandlung gleich mal mit dem Hinweis, dass die kritische Berichterstattung zum Gutachten von Christa Reicher nicht der Grund für die erneute Eröffnung des Verfahrens war. Vielmehr wollte der Richter die vorliegenden Gutachten zum Projekt auf deren "Beweiswert abklopfen", wie es aus dem BVwG heißt. Reicher selbst wurde am Montag nicht befragt und es wird auch keinen weiteren Verhandlungstag geben, um sie zu befragen. Der Grund ist nicht bekannt.
Zeit für Entscheidung genommen
Damit solle der unübliche Umstand behoben werden, dass dem Gericht Gutachten vorliegen, die nicht von eben jenen beauftragt wurden, wie es normalerweise der Fall sei. Daher wurden die Gutachtenersteller auch als Zeugen und nicht wie üblich als Sachverständige geladen.

- Die Gutachten und deren Ersteller waren das zentrale Thema bei einer zusätzlichen Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht. (Archiv)
- Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
- hochgeladen von Antonio Šećerović
Nach der achtstündigen Verhandlung gab es "nicht wirklich etwas Neues zu berichten", so ein Sprecher des BVwGs. Der Richter schloss das Verfahren und die Akte wieder, um sich erneut ausreichend Zeit für seine weitere Entscheidung zu nehmen. Die Frage, ob das Gericht selbst noch einen Sachverständigen beauftragen könnte, wurde auf Nachfrage offengelassen.
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