Neue Regelung
Kosten für Meisterprüfungen und mehr werden nun übernommen

Der Obmann der Wirtschaftskammer Wolfsberg Gerhard Oswald und Unternehmer Christian Tatschl begrüßen die neue Regelung. | Foto: Foto: Sabine Watl, Privat
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  • Der Obmann der Wirtschaftskammer Wolfsberg Gerhard Oswald und Unternehmer Christian Tatschl begrüßen die neue Regelung.
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Seit 1. Jänner 2024 werden die Kosten für Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen übernommen.

LAVANTTAL. Die Gebühren für Meister-, Befähigungs- und Unternehmerprüfungen mussten bis vor kurzem noch von den Privatpersonen beziehungsweise den Unternehmen selbst getragen werden. Mit der neuen Regelung der Bundesregierung werden die Kosten für die Modulprüfungen nun seit 1. Jänner 2024 sowie rückwirkend bis zum 1. Juli 2023 von der öffentlichen Hand übernommen. Wir haben mit dem Bezirksstellenobmann der Wirtschaftskammer Wolfsberg und einem Lavanttaler Unternehmer über die Förderung gesprochen.

Bedeutender Schritt

Gerhard Oswald, Bezirksstellenobmann der Wirtschaftskammer Wolfsberg, begrüßt das Modell: „Die Übernahme der Kosten für Meister- und Befähigungsprüfungen sowie der Unternehmerprüfung durch den Bund markiert einen bedeutenden Schritt zur Attraktivierung der Berufsausbildung. In Anbetracht des Fachkräftemangels ist diese Maßnahme ein logischer Schritt, um die berufliche Höherqualifikation noch verlockender zu gestalten. Sie stellt nicht nur ein starkes Signal der Wertschätzung für unsere Meister:innen und Befähigten dar, sondern ist auch von großer Bedeutung für unseren Kampf gegen den Fachkräftemangel. Diese Entscheidung geht über die reine Attraktivierung der Lehrberufe hinaus und zielt darauf ab, eine ausgleichende Gerechtigkeit im Vergleich zur Universitätslaufbahn herzustellen.“

In Richtung Gleichstellung

Während für den Meisterabschluss bisher erhebliche Kosten anfielen, entfallen Studiengebühren an öffentlichen Universitäten bereits seit einiger Zeit. „Das langfristige Ziel besteht darin, die Berufsbildung schrittweise aufzuwerten und mit der hochschulisch-akademischen Bildung gleichzustellen. Die Gleichwertigkeit von Meister- und Bachelorqualifikation erfordert eine entsprechende Gleichbehandlung im Zugang zu öffentlicher Finanzierung. Die Befreiung von Prüfungsgebühren ist ein weiterer logischer Schritt auf diesem Weg und trägt zudem zur Schaffung von Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich bei“, fügt der Bezirksstellenobmann weiter hinzu.

Enorme Entlastung

Auch der Lavanttaler Unternehmer Christian Tatschl, der gerade die Meisterprüfung im Bereich Holzbau absolviert, gewinnt der neuen Regelung Positives ab: „Die Übernahme der Kosten ist wichtig und natürlich eine super Förderung. Alleine bei den Prüfungsgebühren kommt man auf ungefähr 2.000 Euro, wenn diese übernommen werden, hat man schon einmal einen erleichterten Start in die Unternehmertätigkeit beziehungsweise die Selbstständigkeit“, so Tatschl. Der Lavanttaler hat im September in Salzburg mit den Kursen für die Meisterprüfung begonnen. „Die Kurskosten betragen um die 7.000 Euro. Das heißt plus den Kosten für die Übernachtungen kommt man insgesamt auf etwa 12.000 Euro“, gibt der Unternehmer einen Einblick. Eine kleine Förderung erhielt Tatschl von der Gemeinde.“Die Freistellungen der Kosten für Modulprüfungen ist eine enorme Entlastung“, fügt der Inhaber von Holzbau Tatschl hinzu.

Was wird übernommen?

Der Bund wird bisher an die Kandidaten verrechnete Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu Modulprüfungen (Modul 1, 2 und 3 ) der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung übernehmen. Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2023 können seit 1. Feber 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden. Die Meisterprüfungsstellen kontaktieren die Kandidaten mit den Detailinformationen zur Abwicklung der Kostenerstattung.

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