Corona-Virus Lavanttal
Kurzparkzonen gelten bald wieder
Ab 20. April gilt in Wolfsberg wieder die reguläre Kurzparkzonen-Regelung. Parteienverkehr in Gemeinden startet mit 4. Mai 2020.
BEZIRK WOLFSBERG. Ab Montag ist die Kurzparkzonen-Regelung in Wolfsberg wieder aufrecht. Der Appell zum Wassersparen bleibt in den Gemeinden weiterhin bestehen und ab 4. Mai 2020 herrscht wieder normaler Parteienverkehr in allen neun Gemeindeämtern des Bezirks.
Parteienverkehr
In den Gemeinden des Tales startet der gewohnte Parteienverkehr am 4. Mai. Dabei wird die Bevölkerung gebeten jegliche Schutzbestimmungen einzuhalten: Beim Betreten der Amtsgebäude muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dies gilt auch für Mitarbeiter während des Parteienverkehrs, sofern sie nicht durch eine Plexiglas-Vorrichtung geschützt sind. Außerdem muss der notwendige Sicherheitsabstand berücksichtigt werden.
Wasser sparen
Der sparsame Umgang mit Wasser ist weiterhin von großer Bedeutung. Zur Sicherung der Trinkwasserversorgung sowie der Bereitstellung von Löschwasser für die Feuerwehren bleibt der Appell aufrecht. Dies betrifft die Gemeinden Wolfsberg, St. Andrä, St. Paul und St. Georgen.
Kurzparkzonen
Ab kommenden Montag, den 20. April, gilt in Wolfsberg wieder die reguläre Kurzparkzonen-Regelung.
Auf gebührenpflichtigen Parkplätzen der Innenstadt ist die erste Stunde – wie gehabt – gratis und für die zweite Stunde muss ein Euro bezahlt werden. Am Hohen Platz darf maximal eine halbe Stunde kostenlos geparkt werden.
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