Leopoldstadt
Bisher keine Baugenehmigung für Fernbusterminal beantragt
- Die Vorbereitungen für das Fernbusterminal sind bereits am Laufen.
- Foto: Luca Arztmann/MeinBezirk
- hochgeladen von Luca Arztmann
Auf der Baustelle für den Fernbusterminal am Handelskai wird bereits gearbeitet, eine Genehmigung für das Gesamtprojekt liegt jedoch bisher nicht vor. Die "Baugrube" ist seit Ende Oktober bewilligt, für die angekündigte Fuß- und Radfahrbrücke "auf Widerruf" läuft das Verfahren.
WIEN/LEOPOLDSTADT. Der neue Fernbusterminal am Handelskai steht nun endgültig in den Startlöchern, am Gelände neben der neuen Sport-Halle Wien laufen bereits die Vorbereitungen für den Baustart. Einzig eine Baugenehmigung hängt während des Lokalaugescheins von MeinBezirk noch nicht aus, daher wurde bei der zuständigen MA37 – Baupolizei nachgefragt.
Diese erklärt, dass die derzeitigen Arbeiten im Rahmen der Baustelleneinrichtung erfolgen. Dazu gehört etwa das Aufstellen von Baucontainern. Die Genehmigung für den Fernbusterminal würde sich in drei Bereiche aufteilen: Die Baugrube, das Gesamtprojekt und die angekündigte Fuß- und Radfahrbrücke. Für ersteres liegt ein Bescheid vom 23. Oktober vor, samt "Baubeginnsanzeige" vom 3. November.
Kein Ansuchen für Gesamtprojekt
Als Kontakt wurde der Baupolizei die Granit Bau GmbH genannt. Diese hatte den Zuschlag von der "WH Fernbus-Terminal Projektentwicklung GmbH" für "vorgezogene Baumaßnahmen" im Wert von über 15 Millionen Euro erhalten. Für das Gesamtprojekt wurde bisher kein Antrag für eine Baugenehmigung eingereicht.
Sehr wohl angesucht wurde die Errichtung der Fuß- und Radfahrerbrücke, welche zukünftig das Terminal mit dem benachbarten Donauufer verbinden soll. Derzeit befindet sich die MA37 gerade im Austausch mit der MA29 – Brückenbau, das Verfahren ist noch anhängig, daher gebe es auch hier noch keinen Bescheid.
- Bisher wurde nur die Baugrube genehmigt, für das Gesamtprojekt liegt der Baupolizei bisher kein Ansuchen vor.
- Foto: Luca Arztmann/MeinBezirk
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Interessanterweise wird die Brücke nach dem Paragraf 71 der Wiener Bauverordnung (WBO) geführt. Das bedeutet, dass die Bewilligung auf Widerruf der Baupolizei erfolgt. Dies kommt zur Anwendung, wenn Bauwerke nur "vorübergehenden Zwecke" haben oder "nicht dauernd bestehen bleiben können". Mehr dazu dürfte man bei dem angekündigten Medientermin im Dezember erfahren.
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