Freispruch für angeklagte Cops
Beamte aus dem Bezirk mussten sich vor Gericht wegen Körperverletzung verantworten.
BEZIRK LILIENFELD (ip). Wegen Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung mussten sich zwei Polizeibeamte aus dem Bezirk Lilienfeld vor dem St. Pöltner Richter Slawomir Wiaderek verantworten. Laut Staatsanwältin Barbara Kirchner standen die Beamten im Verdacht, im Zuge einer Verkehrskontrolle einen LKW-Fahrer mit der Faust geschlagen und am Ende der Amtshandlung getreten zu haben. „Klar ist, dass da etwas war, was nicht in Ordnung war“, resümierte Kirchner am Ende des Prozesses die stark differierenden Aussagen der Beamten im Vergleich zu den Schilderungen des angeblichen Opfers und dessen Sohn, den der LKW-Lenker verständigt hatte, als es bei der Amtshandlung eng geworden war.
Beamtenbeleidigung
Dem geschulten Polizistenauge war vor dem Vorfall nicht entgangen, dass mit dem LKW etwas nicht in Ordnung war. Laut Überprüfung sei das Fahrzeug mit 20 Tonnen überladen gewesen, stellte man im Zuge der Anhaltung fest. Weil es der Lenker jedoch eilig hatte und man ihn aber nicht weiterfahren lassen wollte, hätten die Beamten versucht, ihm den Schlüssel abzunehmen. Gegen Ende der Amtshandlung habe er sich beschwert, dass die Polizei immer nur auf die Kleinen losginge und habe sie auch „Arschlöcher“ genannt. Ein Verhalten, dass die Beamten veranlasst hat, ein Gedächtnisprotokoll über den Vorfall zu verfassen. Mit einer Schulterprellung und Abschürfungen begab sich der LKW-Lenker drei Stunden später ins Krankenhaus. Zuvor habe er den LKW noch entladen, was den Verteidiger stutzig werden ließ, hätte sich der Mann doch auch bei dieser Tätigkeit die Verletzungen zuziehen können. „Er und sein Sohn waren äußerst unglaubwürdig“, begründete Wiaderek den Freispruch der beiden Beamten. Es habe seitens des LKW-Lenkers massive Widersprüche in der Sache selbst gegeben. So habe sich bei den Befragungen des mutmaßlichen Opfers die Situation im Zusammenhang mit dem Faustschlag gegen die Schulter – einmal waren es mehrere, dann wieder nur einer – und dem Fußtritt immer wieder geändert, darüber hinaus glaube er nicht, dass sich der Mann gegenüber den Beamten ausgesprochen ruhig verhalten habe. „Er hat versucht, sich selbst in einem guten Licht darzustellen“, erklärte der Richter.
Staatsanwältin Barbara Kirchner gab keine Erklärung zu den Urteilen ab, sie sind damit vorerst nicht rechtskräftig.
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