Gericht
Lilienfelder Pensionist empfing Polizisten mit „Heil Hitler“
Als Polizisten zu einer Hausdurchsuchung im Bezirk Lilienfeld anrückten, äußerte ein 68-jähriger Pensionist deutlich hörbar „Heil Hitler“. Nicht wirklich überlegt, fand man in dem Haus in einem „Spielzimmer“ doch einige Utensilien mit nationalsozialistischem Bezug und einen Hund, dem man den Hitlergruß beigebracht hatte.
LILIENFELD. Am Landesgericht St. Pölten konfrontierte Staatsanwältin Nicole Elsinger acht Geschworene mit der Anklage gegen den Pensionisten und dessen 42-jährigen Sohn, denen sie Betätigung im nationalsozialistischen Sinn vorwarf. Zumal sich in dem, von beiden auch für Besucher benutzten „Spielzimmer“ entsprechende Gegenstände befanden, die somit auch anderen Personen zur Schau gestellt waren. Darüber hinaus versendete der Sohn auch mehrmals WhatsApp- Bilddateien mit NS-Bezug und er besaß einen Revolver, für den ihm die erforderlichen Voraussetzungen fehlten.
"Nur an Geschichte interessiert"
In objektiver Hinsicht zeigten sich die Angeklagten geständig, jedoch hätten sie niemals vorgehabt, andere von der NS-Ideologie zu überzeugen. An Geschichte interessiert, sammelten sie Gegenstände, die mit der Monarchie und den Weltkriegen zu tun hatten, auch mit dem Nationalsozialismus, ohne selbst diese Ideologie vertreten zu haben, hob Verteidigerin Mercedes Vollmann-Schultes hervor, die vor allem die bisherige Unbescholtenheit ihrer Mandanten betonte.
Die Zeugen hätten sich nur sehr vorsichtig ausgedrückt, kommentierte Elsinger das Beweisverfahren und als die vorsitzende Richterin Andrea Humer einen Zeugen nach den „Kunststücken“ des Hundes befragte, der auf „Wie macht´s der Adi?“ die rechte Pfote hob, meinte der Bursche, dass der Hund dies auch bei anderen Vornamen gemacht habe.
Strafe für Vater und Sohn
Dem Schuldspruch der Geschworenen folgten Verurteilungen zu zwölf Monaten für den Vater und 15 Monaten für den Sohn. Beide Freiheitsstrafen wurden mit einer dreijährigen Probezeit bedingt ausgesprochen und sind bereits rechtskräftig. „Absolut angemessen“, wie Vollmann-Schultes kommentierte.
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