Bezirk Lilienfeld
Neun Monate Haft nach wüsten Drohungen
BEZIRK LILIENFELD. (ip) Trotz einer einstweiligen Verfügung begab sich ein 40-jähriger Kosovare am 9. Juli dieses Jahres zur Wohnung seiner Ehefrau im Bezirk Lilienfeld. Betrunken versuchte er durch wüste Drohungen, die Überstellung seiner Kinder in ein Kriseninterventionszentrum zu verhindern.
Während die Ehefrau vor der Polizei noch detaillierte Angaben zu dem Vorfall gemacht hatte, machte sie beim Prozess am Landesgericht St. Pölten von ihrem Entschlagungsrecht Gebrauch, weshalb der Richter auch ihre belastenden Aussagen nach dem Vorfall nicht mehr verwerten konnte. Allein zwei Polizisten, die die Frau zu Hilfe gerufen hatte, schilderten als Zeugen die Situation, als sie den Kosovaren im Stiegenhaus antrafen.
"werde Krieg beginnen"
Der Alkoholisierte sei äußerst aufgebracht gewesen und habe herumgebrüllt. Er werde „einen Krieg in Österreich beginnen“ und seine Ehefrau erschießen. Er schwöre bei Gott, dass er als Albaner das Recht habe, es selbst in die Hand zu nehmen, habe er mehrfach wiederholt. Die Drohungen seien eher gegen seine Frau und jene Behörden gerichtet gewesen, die über die Kinder entscheiden konnten.
Als weiteres Beweismittel zog der Richter auch eine WhatsApp-Nachricht heran, die der Mann im Vorfeld an seinen zehnjährigen Sohn geschickt hatte. Nur schwer zu entziffern deutete der Beschuldigte darin an, dass er einen Schlüssel zur Wohnung habe und „etwas in den Körper der Frau entleeren“ werde, wobei die Staatsanwaltschaft in einer ersten Übersetzung bei dem „etwas“ von einer Waffe ausging. Für den Richter war es jedenfalls die Androhung einer körperlichen Verletzung gewesen, wobei der 40-Jährige im September vergangenen Jahres ebenfalls wegen gefährlicher Drohungen gegen seine Ehefrau zu drei Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden war.
Das Urteil
Die Äußerungen des Mannes im Beisein der Polizei wertete der Richter eher als Unmutsäußerungen, die auf ein relativ niedriges Bildungsniveau hinwiesen und durch die der Kosovare die Beamten sicher nicht verängstigt habe. Mit neun Monaten Freiheitsstrafe, davon sechs bedingt, kam der Beschuldigte relativ milde davon, weshalb er auf Anraten von Verteidiger Gerhard Taufner das Urteil auch sofort annahm (rechtskräftig).
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