Gerichtsverhandlung
Tellermine unterm Gitterbett deponiert
BEZIRK LILIENFELD. Unverbesserlich scheint ein 39-jähriger Arbeiter aus dem Bezirk Lilienfeld zu sein. Wegen des Verbrechens nach dem Verbotsgesetz landete der vorbestrafte Mann vor Gericht, wo er sich zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Karl Fischer teilweise schuldig bekannte.
Wiederholungstäter
Sich vor acht Geschworenen verantworten zu müssen, war dem Angeklagten nicht neu. Bereits im September 2009 wurde er zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, nachdem er einem Freund im Bezirk Melk mit einem rostigen Bajonett zwei Bauchstiche versetzt hatte, die dem Opfer beinahe das Leben kosteten. Schon 1997 wurde über den Mann, der der Skinhead-Szene angehörte, ein Waffenverbot verhängt. Mehrmals verstieß er dagegen und wurde neben Körperverletzung, gefährlichen Drohungen, sowie wegen nicht bezahlter Alimente für seine vier Kinder, auch mehrmals nach dem Waffengesetz verurteilt.
"Er lebt im dritten Reich"
Anlass für den aktuellen Prozess war die Meldung eines Zeugen, wonach der Beschuldigte ein Foto besaß, auf dem seine beiden Neugeborenen mit Mutter zu sehen waren. Daneben lag eine Handgranate. „Er lebt im dritten Reich“, beschrieb der Zeuge das Verhalten des Angeklagten. Im Zuge der Ermittlungen entdeckten Beamte ein umfangreiches Waffenlager mit Kriegsmaterial, Sprengsätzen und Minen. Überrascht zeigte man sich auch, als die Lebenspartnerin eine Tellermine zutage brachte, die der Beschuldigte unter dem Gitterbett seiner Kinder deponiert hatte. Sichergestellt wurden auch jede Menge NS-Devotionalien, sowie Bilder und Texte auf seinem Handy mit einschlägigen Inhalten, wie etwa ein Liederbuch der SS und Fotos, auf denen er selbst stramm stehend die Hand zum Hitlergruß erhebt. Laut Anklage sendete er zwischen 2015 und 2019 zumindest 63 Bilder per WhatsApp an Gleichgesinnte und empfing in einem Schauraum im Bezirk Melk etwa 80 Personen.
Hakenkreuz im Schambereich
„Ich wollte nur wissen, was die Dinge wert sind“, begründete der 39-Jährige das Versenden von Bildern mit Devotionalien, über deren Echtheit er sich bei „Historikern“ erkundigt habe. „Da sieht man ja nicht einmal, ob etwas aus Plastik oder Metall ist“, konterte der vorsitzende Richter, der die Verantwortung des Mannes, er habe aus Sammelleidenschaft und historischem Interesse gehandelt, penibel hinterfragte und dabei feststellte, dass die historische Bildung des Mannes jedenfalls nicht aus seiner Büchersammlung stammt. Bilder mit NS-verherrlichenden Osterhasen oder Frauen mit tätowiertem Hakenkreuz im Schambereich wertete der 39-Jährige als „lustig“, während der Vorsitzende meinte, dass er damit transportiere: „Diese Zeit war eh nicht so schlimm!“
Nur bei wenigen Fakten kam es zu einem Freispruch. Darüber hinaus wurde der Angeklagte zu einer Haftstrafe von drei Jahren, davon zwei bedingt verurteilt, inklusiver der Weisung, sich einer Psychotherapie zu unterziehen (rechtskräftig). Rechtsanwalt Josef Gallauner dazu: „In Ansehung des Vorlebens des Angeklagten ist es ein Urteil mit Augenmaß!“
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