Brandstifter in betreuter Wohnstätte untergebracht
BEZIRK LILIENFELD. „Haben Sie gerne gezündelt?“, versuchte die St. Pöltner Richterin Doris Wais-Pfeffer die Hintergründe einer Brandstiftung zu klären, bei der in der Nacht zum 28. März 2017 in Mitterbach am Erlaufsee eine stillgelegte Bäckerei ein Raub der Flammen wurde.
Der Gefragte, ein anerkannter syrischer Flüchtling, verneinte, gab aber zu, dass er seitens der Gemeinde bereits vor dem Ereignis aufgefordert worden war, diverse Zündeleien, die ihm angelastet wurden, zu unterlassen.
Nachbarn in Angst
Acht Monate lang lebte der Syrer in der angrenzenden Pension, in der die Schwester der 70-jährigen, ehemaligen Bäckerin Flüchtlingen Unterkunft gibt, um die sich die beiden Frauen kümmern. Der anfangs nette, freundliche Mitbewohner sei, laut Zeugin, zuletzt jedoch immer eigenartiger und boshaft geworden. Nachdem er am 27. März nachmittags ihrer jüngeren Schwester bei Zaunarbeiten geholfen habe, entdeckte die Pensionistin am Abend einen großen Haufen mit Holz und Reisig im Schuppen. Es roch stark nach Benzin, der geöffnete Kanister lag auf dem Haufen. Als sich ein 51-jähriger Bewohner auf die Suche nach dem Syrer machte, fand er diesen „in Lauerstellung“ liegend am Dachboden. Er brachte ihn noch hinunter, wollte danach jedoch nicht in der Pension bleiben. „Ich hab mich gefürchtet vor ihm“, erklärte der Zeuge, der aufgrund seiner Erfahrungen als Feuerwehrmann entsprechende Vermutungen anstellte.
Hund rettete Menschen
Kurz nach drei Uhr morgens weckte ein Hund mit lautem Bellen die Bewohner, die schließlich die Feuerwehr verständigten. Bei deren Ankunft stand der Schuppen in Vollbrand und etwa die Hälfte der Bäckerei war bereits in Mitleidenschaft gezogen. Mit acht Fahrzeugen und 49 Einsatzleuten konnte ein weiteres Übergreifen der Flammen im Zentrum des Ortes verhindert werden.
„Er bestreitet nach wie vor, dass er das Feuer gelegt hat“, erklärte Verteidiger Christoph Gollonitsch, während Staatsanwalt Michael Lindenbauer die Einweisung des Betroffenen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragte. Laut Gutachten leide der Syrer an einer schizoaffektiven und paranoiden Störung, wobei der Betroffene meinte, dass es ihm seit Einnahme der Medikamente doch wesentlich besser gehe.
„In letzter Zeit war ich sehr zornig, sie haben mich nicht mehr gut behandelt“, äußerte sich der Flüchtling zur Situation vor dem Brand. Er habe so viel für die Frauen gearbeitet, aber keinen Euro dafür bekommen. Zu einem geposteten Foto, das ihn vor dem Brandort zeigt, meinte er, das hätte er mit Kindern gemacht und soll bedeuten, „dass wir das Feuer besiegt haben!“ Als es zu brennen begann, habe er geschlafen und sei von seiner Unterkunftgeberin geweckt worden. Seine Erklärung, warum er einen Benzinkanister ins Wohnhaus mitgenommen habe, klang für den Schöffensenat nicht glaubwürdig. Den Ausführungen des Psychiaters zum aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen entsprechend, entschied der Schöffensenat, dass man mit einer bedingt ausgesprochenen Einweisung des Mannes mit einer Probezeit in der Dauer von fünf Jahren das Auslangen fände. Wais-Pfeffer erteilte dem Syrer darüber hinaus ein Betretungsverbot des betroffenen Anwesens, sowie die Weisung, sich psychotherapeutisch und medikamentös nachweislich entsprechend behandeln zu lassen. Zusätzlich verpflichtete sich der Mann zur Eingliederung in eine betreute Wohngemeinschaft in Oberösterreich. Das Urteil ist rechtskräftig.
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