Mit sicheren Schritten durch den bunten Herbst
Pünktlich zum Herbstbeginn säumen Blätter, Kastanien und kleines Geäst die Straßen und Gehsteige. Regen verwandelt diese Hindernisse zur besonders gefährlichen Stolperfallen. 2011 stürzten 4.000 Personen auf nassen Gehwegen oder Laub so schwer, dass sie im Spital behandelt werden mussten. 40 Prozent der Sturzopfer sind über 60 Jahre alt.
Nicht immer ist Glatteis schuld, wenn Spaziergänge oder andere Fußwege zur Rutschpartie werden. Im Herbst genügt die Kombination aus abgefallenem Laub und Feuchtigkeit, um Fußgänger zu Fall zu bringen. 2011 sind rund 4.000 Personen aufgrund von Regen oder Laub auf öffentlichen Flächen zu Sturz gekommen und mussten daraufhin ihre Verletzungen im Krankenhaus behandeln lassen. Mit einem Anteil von 55 Prozent sind hauptsächlich Frauen von diesen Unfällen durch Ausrutschen betroffen und 40 Prozent der Sturzopfer sind älter als 60 Jahre. Vor allem Bruchverletzungen heilen im Alter wesentlich schwerer, daher ist für ältere Menschen besondere Vorsicht geboten. "Feuchtigkeit, Nässe und Laub auf Gehsteigen und Wegen vermindern die Haftreibung des Schuhwerks. Treppen, abfallende Rampen und Gehwege können mit glatten oder abgenützten Sohlen also sehr riskant werden. Generell sollte daher in der nasskalten Jahreszeit nur festes Schuhwerk mit griffigem Profil getragen werden", empfiehlt DI Alexandra Kühnelt-Leddihn, Präventionsberaterin im KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit). Hohe Bodenhaftung haben Schuhe mit rauen Auftrittsflächen - sie erhöhen die Reibung und geben besseren Halt. Auch kurze Schritte und ein gemäßigtes Tempo vermindern die Sturzgefahr.
Die häufigste Verletzung bei Stürzen sind Knochenbrüche
In glimpflichen Fällen kommen die Gestürzten mit Prellungen oder blauen Flecken davon (10 %), fast zwei Drittel der Verunfallten (60 %) ziehen sich aber Knochenbrüche zu: Betroffen sind dabei hauptsächlich die Fußgelenke und Knöchel (21 %), auf den Plätzen zwei und drei liegen Brüche von Ober- und Unterschenkeln (je 13 %).
Im Durchschnitt passieren 46 Prozent der Sturzunfälle bei Regen, Nässe oder auf Laub auf Gehwegen und Gehsteigen. Dabei sind Haus- bzw. Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, Gehwege, Gehsteige und Stiegenanlagen entlang des Grundstücks von Verunreinigungen, die Fußgänger gefährden könnten, zu säubern. Geschieht dies nicht und Personen kommen z.B. durch Ausrutschen auf nicht beseitigtem Laub zu Schaden, so haftet der Eigentümer.
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