Silvester 2022
Tipps für das sichere Abfeuern von Feuerwerkskörpern

Beim Abschießen von Silvesterraketen und Böllern sind wichtige Regeln einzuhalten. | Foto: PantherMedia - jag_cz.jpg
  • Beim Abschießen von Silvesterraketen und Böllern sind wichtige Regeln einzuhalten.
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Alle Jahre wieder beginnt zum Jahreswechsel die Böller- und Raketenknallerei. Im Umgang mit Feuerwerkskörpern gilt es viele Sicherheitstipps zu befolgen.

"Als Zuschauer beim Raketenschießen ist es empfehlenswert, das Geschehen aus größerer Entfernung zu verfolgen", unterstreicht Clemens Arzt, Hauptbrandinspektor vom Landesfeuerwehrverband Oberösterreich. Keinesfalls unterschätzen sollte man sogenannte "Irrläufer", die durch den Wind ihre Flugbahn ändern. Aus diesem Grund ist es ratsam, Fenster, Balkone und Haustüren zu schließen.

Achtung "Zeitzünder"

Versagende Raketen oder sonstige Knallkörper sollten niemals sofort aufgehoben werden. "In so einem Fall ist besondere Vorsicht geboten, da es sich um einen Zeitzünder handeln könnte. Erst nach einigen Minuten sollte man den 'Versager' mit reichlich Wasser vernichten", so Arzt.

Wo darf geschossen werden?

Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung des Bürgermeisters vorliegt. Rücksicht ist in der Nähe von Kirchen oder Spitälern geboten – sämtliche pyrotechnischen Gegenstände dürfen in unmittelbarer Nähe nicht verwendet werden. Wichtig ist, sich bei der heimischen Gemeinde zu informieren, ob das Abfeuern von Knallkörpern überhaupt gestattet ist. 

Erlaubte Kategorien

Zum Erwerb, zum Besitz und zur Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 muss man mindestens 16 Jahre alt sein. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F3 und F4 dürfen darüber hinaus nur aufgrund einer besonderen behördlichen Bewilligung besessen und verwendet werden. An den heimischen Ständen sollte es keine Bedenken mit illegalen Raketen geben. "Die Verkaufsstände werden regelmäßig von den Behörden überprüft – Finger weg aber von Krachern aus dem Ausland", heißt es vonseiten des Landesfeuerwehrverbands.

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