Waldbrand in Pasching: Engagierte Anrainer unterstützten die Feuerwehr
Am Mittwoch, 19. Juli 2017, wurden die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Pasching mit den Stichworten „Waldbrand Erholungswald Langholzfeld“ alarmiert.
PASCHING (red). Bei Eintreffen der Feuerwehrleute – gegen 14.36 Uhr – war der Kleinbrand im Erholungswald bereits durch Anrainer weitgehend gelöscht. Die Arbeiten der Feuerwehr beschränkten sich auf die Nachlöscharbeiten und Nachkontrolle mittels einer Wärmebildkamera.
Appell der Feuerwehr
Hinweis an dieser Stelle: „Wir möchten an dieser Stelle aufgrund der Trockenheit nochmals an Alle appellieren: Vorsicht beim Umgang mit Zigaretten oder bei der Entsorgung leerer Glasflaschen.“
Wegwerfen von Glas im Wald ist verboten
Neben dem offenen Feuer ist der Funkenflug durch diverse Arbeiten ebenso wie das Wegwerfen glimmender Gegenstände und das Wegwerfen von Glasflaschen und Glasscherben im Gefährdungsgebiet des Waldes verboten.
22. Juni: Waldbrandverordnung in Kraft getreten
„Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen“ so die seit 22. Juni erlassene Waldbrandverordnung laut den forstgesetzlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen zur Freiwilligen Feuerwehr Pasching gibt es hier.
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