Ansfelden wehrt sich gegen Gebühren

Stein des Anstoßes: Die Erhöhung der Kanalgebühren soll rechtswidrig gewesen sein. | Foto: fefufoto-Fotolia
  • Stein des Anstoßes: Die Erhöhung der Kanalgebühren soll rechtswidrig gewesen sein.
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ANSFELDEN (mig). Im Dezember 2011 erhöhte die Stadtgemeinde Ansfelden die Wasser- und Kanalgebühren auf 20 Cent je Kubikmeter über der Mindestgebühr. Dieses Vorgehen wird Abgangsgemeinden vom Land OÖ. vorgeschrieben, um die Gemeindekassen zu stärken. Nun lässt aber ein Rohbericht des Bundesrechnungshofes aufhorchen, der diese Erhöhung als rechtswidrig einstuft. Die FPÖ Ansfelden springt auf den Zug auf. Sie fordert von der Stadtgemeinde, die zu viel bezahlten Gebühren an die Ansfeldner Bevölkerung zurückzuzahlen. "Der Rohbericht baut auf Ansfelden auf. Und wie von uns mehrmals aufgezeigt, richtet sich der wahrscheinlich rechtswidrige Erlass besonders gegen Einkommensschwächere, Pensionisten und Familien", meint FP-Wohnungsstadtrat Christian Partoll. Die Gebührenerhöhung sei außerdem gekommen, obwohl der Wasserverbandes Überschüsse erwirtschafte. Als "Blödsinn" bezeichnet Bürgermeister Manfred Baumberger die Forderung der FPÖ. "Dass diese Regelung nicht rechtskonform ist, haben wir vorher schon gewusst. Wie soll das gehen, Gebühren zurückzuzahlen? Das ist völlig unmöglich." Man müsse sich eben an Erlässe des Landes halten und könne nichts dagegen tun. "Wenn wir die Gebühren nicht einheben, riskiere ich den Vorwurf des Amtsmissbrauchs", so Baumberger. Die "Überparteiliche Oberösterreichische Bürgermeister-Plattform", der Baumberger angehört, habe dieses Thema schon mehrmals thematisiert. Mit ihr wolle man medialen Druck erzeugen. Eine ihrer Kritikpunkte ist, dass Abgangsgemeinden voll abhängig von der Landespolitik seien. Warum aber die Stadtgemeinde Ansfelden hinnahm, was sie als nicht rechtskonform angesehen hatte? "Wenn keiner klagt, geht sowas durch. Uns hat das Ganze erst ab 2010 betroffen, als wir Abgangsgemeinde wurden. Da hätte auch eine der über 300 anderen Abgangsgemeinden klagen können", meint Baumberger.

"Kein Handlungsbedarf"
"Die Regelung gibt es bereits seit fast zehn Jahren, da die höchsten Abgänge das Wasser betreffen", heißt es aus dem Büro Ackerl. "Es gibt dazu einen Beschluss der OÖ. Landesregierung. Der Bericht spiegelt die Meinung des Bundesrechnungshofs wider. Es handelt sich hier außerdem um einen Rohbericht. Da werden noch Stellungnahmen einfließen. Was die Rückzahlung der Gebühren betrifft, sehen wir keinen Handlungsbedarf."

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