Beschwerden wegen Lärmbelästigung nehmen zu
Haben Sie sich schon des öfteren geärgert, weil Ihr Nachbar die Stereoanlage auf Maximallautstärke aufdreht oder dessen Kinder die Türen zuknallen und in der Wohnung so herumtrampeln, dass Ihr Luster wackelt? Damit sind Sie kein Einzelfall, sagt Anneliese Schedlberger, Juristin des Mieterschutzverbandes Österreich: „Die Beschwerden wegen Lärmbelästigungen nehmen zu. Gegenseitige Rücksichtnahme ist im 21. Jahrhundert offenbar für viele ein Fremdwort geworden. Mieter müssen bei derartigen Problemen nicht hilflos zusehen. Wenn ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn nichts nutzt, muss man sich an den Vermieter wenden. Der Vermieter hat die ordentliche Benutzbarkeit des Mietgegenstandes zu gewährleisten und für Ruhe zu sorgen. Er kann den störenden Mieter auf sein Fehlverhalten aufmerksam machen und ihm die Kündigung am besten schriftlich androhen. Erfahrungsgemäß wird den Nachbarn oft da erst bewusst, dass ihr Fehlverhalten auch Konsequenzen haben kann.“ Die Expertin rät dazu solche Vorfälle in einem Kalender zu notieren und auch die Uhrzeit festzuhalten. Ein Kündigungsverfahren hat aber nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn es Zeugen gibt. Hier rät der Mieterschutzverband Bekannte oder Nachbarn zu sich einzuladen, damit auch diese die Lärmbelästigung bestätigen können. Es besteht auch die Möglichkeit den Nachbarn wegen Ruhestörung bei der Polizei anzuzeigen. Bei ungebührlich störendem Lärm begeht der Nachbar eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe einhergeht. Ist der Vermieter nicht bereit etwas zu unternehmen, sollte man nicht zu lange zuwarten und sich rechtliche Unterstützung holen.
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