Story der Woche
Darum braucht es den Denkmalschutz

Architekt Andreas Henter hat sich mit seinem Linzer Architekturbüro Tp3 auf die verantwortungsvolle Sanierung von Altbauten spezialisiert. | Foto: BRS/Gschwandtner
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  • Architekt Andreas Henter hat sich mit seinem Linzer Architekturbüro Tp3 auf die verantwortungsvolle Sanierung von Altbauten spezialisiert.
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Der Feind der Immobilien-Entwickler und oft die einzige Chance für historische Gebäude – der Denkmalschutz. Aber wer stellt ein Gebäude eigentlich unter Denkmalschutz, welche Kriterien müssen dafür erfüllt werden und lohnt sich eine schonende Sanierung überhaupt? 

LINZ. Droht einem historischen Gebäude in Linz der Abriss, gehen meist die Emotionen hoch. Öffentliches Interesse steht dabei häufig im Gegensatz zu den Plänen der jeweiligen Investoren. Zuletzt sorgte die bevorstehende Schleifung der Villa Weinmeister am Pöstlingberg für große Aufregung, wir berichteten. Wertvolle Bausubstanz zu schützen, liegt in Österreich seit 1850 in der Hand des Bundesdenkmalamts (BDA). Allein in Linz stehen derzeit 544 Objekte und Bauwerke unter Denkmalschutz.

Geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Wert

"Denkmal ist in Österreich ein weites Spektrum, vom steinzeitlichen Gräberfeld bis zum Wohnbau der klassischen Moderne", erklärt Petra Weiss. Die Landeskonservatorin ist die erste Ansprechpartnerin für alle Denkmalschutz-Angelegenheiten in Oberösterreich. Bei Gebäuden sieht das Denkmalschutzgesetz die geschichtliche, künstlerische oder sonstige kulturelle Bedeutung als Kriterium vor. "Seine Erhaltung ist damit im öffentlichen Interesse gelegen", so Weiss. Im Fall der Villa Weinmeister lag diese laut dem Gutachten der beauftragten unabhängigen Amtssachverständigen nicht in ausreichendem Ausmaß vor. 

Der drohende Abriss der Villa Weinmeister am Pöstlingberg sorgt für viele Diskussionen. Das Bundesdenkmalamt stufte das Gebäude als "nicht denkmalwürdig" ein. | Foto: Gerald Sopper
  • Der drohende Abriss der Villa Weinmeister am Pöstlingberg sorgt für viele Diskussionen. Das Bundesdenkmalamt stufte das Gebäude als "nicht denkmalwürdig" ein.
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Was bedeutet Denkmalschutz?

Aber wie kommt ein Gebäude eigentlich unter Denkmalschutz? "Das Bundesdenkmalamt handelt planmäßig auf der Grundlage eines österreichweiten Unterstellungskonzepts", so die Landeskonservatorin. Basis dafür sind die bundesweiten Denkmalinventare, die als interne Arbeitsgrundlage geführt werden. "Mitunter erhalten wir aber auch Anfragen aus der Bevölkerung, wie etwa bei der Villa Weinmeister", so Weiss. Steht ein Gebäude erst einmal rechtskräftig unter Denkmalschutz, darf es ohne Abstimmung mit dem Bundesdenkmalamt weder zerstört noch verändert werden. 

"Sanieren ist kein fauler Kompromiss"

Nicht nachvollziehbar ist das Gutachten des Bundesdenkmalamts im Fall der Villa Weinmeister für Architekt Andreas Henter: "Es ist sehr schade, dass das Bundesdenkmalamt hier negativ entschieden hat. Man hätte die bestehende Villa in das neue Ensemble integrieren können." Mit seinem Linzer Architekturbüro tp3 hat er sich unter anderem auf die Sanierung von Altbauten spezialisiert. "Sanieren ist kein fauler Kompromiss. Die Kultur der Reparatur muss wieder in die Köpfe der Leute, auch in der Architektur", ist Henter überzeugt.

"Es fehlt die Idee von Stadt"

Aktuell betreuen er und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vier Projekte in der Linzer Altstadt. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundesdenkmalamt ist dafür notwendig. Er findet nicht, dass die Beamten dabei nur "verhindern" wollen. "Als Architekten haben wir eine Verantwortung im Sinne der Baukultur und dieser müssen wir uns stellen", so Henter, "vielen Bauträgern geht es leider nur um Profit." Geht es nach dem Architekten, müsse die Gesetzgebung hier weiter angepasst werden. "Es fehlt hier die Idee von Stadt!"

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Foto: Cityfoto
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