Verhandlungstermin fix
Florian O. wegen Verharmlosung des Holocaust angeklagt

- Bei einer Polizeikontrolle in Ansfelden am 23. Juli fanden die Beamten die tote Frau im Kofferraum.
- Foto: TEAM FOTOKERSCHI/BAYER
- hochgeladen von Klaus Niedermair
Österreichweit erlangte Florian O. zweifelhafte Berühmtheit, nachdem er Ende Juli mit der Leiche seiner Frau im Kofferraum in eine Polizeikontrolle in Ansfelden geriet. Die Mutter seiner Kinder – sie waren ebenfalls im Auto – verstarb kurz zuvor an den Folgen einer Erkrankung.
LINZ. O. kam in U-Haft, allerdings nicht deswegen – die Störung der Totenruhe ist juristisch kaum von Bedeutung – sondern weil der einschlägig Vorbestrafte knapp ein Jahr zuvor nicht zu seiner Verhandlung wegen eines Vergehens nach dem Verbotsgesetz erschien und untergetaucht war. Ein psychiatrische Gutachten attestierte O. zwar zuletzt eine "querulatorisch-fanatische Persönlichkeits-Akzentuierung", für eine psychische Erkrankung gab es allerdings keine Hinweise.
Verharmlosung des Holocaust
Der 39-jährige wurde somit für zurechnungsfähig erklärt. Jetzt steht auch der Termin für seine Verhandlung fest. O. muss sich am 10. November vor einem Geschworenensenat für die Verharmlosung des Holocaust verantworten. Laut Staatsanwaltschaft Linz, soll er die Coronamaßnahmen der Regierung als genauso schlimm wie die Judenverfolgung währen der NS-Zeit bezeichnet haben. Die Strafdrohung liegt bei 1 bis 10 Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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