Leiche im Kofferraum
Gutachten hält Florian O. für zurechnungsfähig
Florian O. wurde am 23. Juli mit der Leiche seiner Frau im Kofferraum in Ansfelden angehalten. Seither saß er in U-Haft, nicht deswegen, sondern weil er seit fast einem Jahr untergetaucht war und nicht zu seiner Verhandlung wegen eines Vergehens nach dem Verbotsgesetz vor Gericht erschienen war. Ein Psychiater sollte klären ob O. zurechnungsfähig ist.
LINZ. "Ich weiß, nach mir wird gefahndet. Ich habe keinen Führerschein und eine Leiche im Kofferraum." Das waren die Worte, die Ende Juli Beamte in Ansfelden mit Entsetzen vernommen hatten, als sie den seit Monaten untergetauchten und gesuchten Coronamaßnahmengegner Florian O. zu einer Verkehrskontrolle in Ansfelden anhielten. Tatsächlich lag im Kofferraum die Leiche seiner kurz zuvor an einer Krankheit verstorbenen Frau. Mit im Auto die Kinder des 39-Jährigen. O. sitzt seit damals in Untersuchungshaft.
Zurechnungsfähig – Prozess Ende Oktober
Das in Folge der Geschehnisse von der Richterin angeordnete psychiatrische Gutachten liegt nun vor. Das Ergebnis: O. ist zurechnungsfähig.
Er muss sich deshalb, nicht nur wegen Störung der Totenruhe, sondern vor allem wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz vor Gericht verantworten. Die Verhandlung soll laut einer Sprecherin des Linzer Landesgerichts, Ende Oktober, Anfang November stattfinden. Ihm wird zur Last gelegt, den Holocaust verharmlost zu haben, indem er unter anderem die Coronamaßnahmen mit der Judenverfolgung verglichen hat. Der Strafrahmen beträgt zwischen einem und zehn Jahre. Der ursprüngliche Prozess deswegen, war für August 2022 angesetzt, O. tauchte jedoch für fast ein Jahr unter.
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