Verwaltungsausschuss Linz
Linz erlässt rückwirkend die Juli-Elternbeiträge

- Die Stadt Linz erlässt jetzt rückwirkend die Eltern-Beiträge für Juli 2020. Betroffen sind jene Kinder, die nicht in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen waren (Symbolbild).
- Foto: st-fotograf/Fotolia
- hochgeladen von Katharina Wurzer
Eltern, deren Kinder im Juli keine Linzer Kinderbetreuungseinrichtung besucht haben, müssen auch nicht dafür zahlen. Für anwesende Kinder wird der Elternbeitrag angepasst. Das beschloss der Verwaltungsausschuss der Stadt Linz am Donnerstag, 13. August 2020.
LINZ. Aufgrund des Anstiegs an Corona-Fällen Anfang Juli hat das Land Oberösterreich in Linz erlassen, den Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen vorübergehend einzuschränken. Damit wurde der Regelbetrieb in Kindergärten, Horten und Krabbelstuben der Stadt Linz zwischen 3. und 10. Juli 2020 reduziert. Geöffnet bleiben die Einrichtungen nur für Kinder, deren Eltern beruflich unabkömmlich waren beziehungsweise die keine Möglichkeit der Betreuung zu Hause hatten. Nun erlässt die Stadt rückwirkend die Juli-Elternbeiträge für jene Kinder, welche die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht besucht haben. Für anwesende Kinder wird der Beitrag an ihre tatsächlichen Besuchszeiten angepasst.
Kinderbetreuungseinrichtungen nicht gänzlich geschlossen
Diese Änderung der Tarifordnung wurde am Donnerstag, 13. August 2020 einstimmig beschlossen. Stadträtin Eva Schobesberger (Grüne) begrüßt diese Entscheidung:
„Viele Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreut haben, werden so nicht zur Kasse gebeten. Die Situation für Eltern war in der Zeit der Einschränkungen durch Corona schon schlimm genug“.
Um die Kinderdichte und die Sozialkontakte so gering wie möglich zu halten, blieben in Linz im Juli alle Kinderbetreuungseinrichtungen geöffnet. So konnte Eltern und Kindern auch ihr gewohntes Umfeld gewährleistet werden.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.