Lustbarkeit: Reform freut Wirte
Die neue Regelung zu Lustbarkeitsabgaben fördert Wirtshäuser, belastet aber Kinos und Schauspieler.
LINZ (jog). Von "Tingeltangelveranstaltungen" und der Vorführung von "Laufbildern" oder "tierbetriebenen Karussellen" ist in der derzeit gültigen Lustbarkeitsabgabeverordnung zu lesen. Der 1950 verfasste und heute teils unverständliche Katalog wird jetzt reformiert. Die Stadt Linz möchte durch die Mordernisierung vor allem die Wirtshauskultur stärken. Trotzdem soll die Vergnügungsteuer rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr in die Stadtkasse spülen. "Besonders jene Fälle, wo die Einnahmen in keinem Verhältnis zum Aufwand standen, werden gestrichen", betont Viezbürgermeister Detlef Wimmer. Linzer Wirte, Messeveranstalter und ehrenamtliche geprägte Veranstaltungen sollen künftig entlastet werden. So werden etwa sämtliche "Lustbarkeiten", abgesehen von Spielapparaten und Wettterminals, in Linzer Wirtshäusern von Abgaben befreit. Konkret fällt etwa die Besteuerung von Hintergrundmusik und Konzerten für Gastronomen weg. Auch Schulbälle sind künftig abgabenfrei. Was die Wirte freut, sorgt bei Kinobetreiber und Schausteller für Unmut. Die Reform bringe für sie mehr bürokratischen Aufwand und höhere Abgaben als bisher mit sich, so der Tenor. Auch Besitzer von Fahrgeschäften am Urfahraner Markt werden künftig intensiver zur Kasse gebeten. Stadtrat Wimmer kann sich vorstellen nach den Erfahrungen aus dem ersten Jahr noch Adaptierungen vorzunehmen.
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