Müll gefährdet Tiere und Pflanzen im Naturschutzgebiet
Schon im vergangenen Jahr machte die Wasserschutzwacht auf Müllablagerungen in den Traunauen aufmerksam. Umweltstadträtin Eva Schobesberger lud nun die Vertreter von Wasserschutzwacht und Landesfischereiverband gemeinsam mit Friedrich Schwarz von der Naturkundlichen Station sowie Helmut Anzinger vom Tiefbau Linz zu einem runden Tisch. Gemeinsames Anliegen war es, Müllablagerungen im Natura 2000-Gebiet künftig zu verhindern.
Linzer verschmutzen Naherholungsgebiet
Insgesamt 660 Hektar umfasst das Gebiet rund um die Traun-Donau-Auen, ein Großteil davon wurde von der Stadt Linz 2004 zum Naturschutzgebiet erklärt. Zahlreiche seltene und vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten leben in und um die Augewässer. Diese sind durch illegale Müllablagerungen immer wieder bedroht. "Das größte Problem sind nicht die Fischer, die uns in unserer Arbeit großteils unterstützen, sondern die Spaziergänger, Wanderer und Radfahrer", weiß Michael Janetzke, Obmann der Wasserschutzwacht und vergangenes Jahr mit dem "Florian", dem BezirksRundschau-Preis fürs Ehrenamt ausgezeichnet. Auch Siegfried Pilgerstorfer, Obmann des OÖ Landesfischereiverbandes bestätigt, dass der Umweltschutz inzwischen im Ausbildungsprogramm der Fischer verankert wurde.
Jedes Jahr, vor allem im Sommer, nutzen zahlreiche Linzer die Traunauen als Naherholungsgebiet. Nicht alle nehmen ihren Müll wieder mit nach Hause. Bei seinen regelmäßigen ehrenamtlichen Kontrollgängen findet etwa Stefan Leuko von der Wasserschutzwacht regelmäßig Jausensackerl, Plastikverpackungen, Getränkedosen, Gaskartuschen und mehr. "Das Problem sind nicht so sehr größere illegale Ablagerungen, wo etwa jemand seinen Kühlschrank entsorgt, sondern dass viele Menschen ihren Mist einfach dort fallen lassen, wo sie gerade stehen", sagt Schobesberger.
Gefährdung für Tiere
Der immer wieder weggeworfene Müll schafft Probleme für die in den Traun- auen lebenden Tieren. So sind beispielsweise immer wieder Vögel betroffen, die sich in weggeworfenen Anglerschnüren verheddern und sich nicht mehr befreien können oder unabsichtlich Plastikmüll verschlucken und dadurch zu Tode kommen. Mitarbeiter der Naturkundlichen Station haben in den vergangenen Jahren immer wieder tote Vögel, von so seltenen Arten wie Nachtreiher oder Uhu gefunden.
Ein weiteres Problem, das gerade zur Brutzeit von gewässerbrütenden Vogelarten schwerwiegende Folgen hat, ist das Betreten von Gewässerufern und Schilfzonen abseits von Wegen. Gerade hier befinden sich die Nester von teilweise hochgradig bedrohten Arten, wie Sumpfhühner, Beutelmeisen, Wasserrallen und vielen mehr. Diese Arten reagieren auf Störungen hoch- sensibel und verlassen ihre Nester. Das führt in der Folge zum Totalverlust der Gelege und damit des Nachwuchses. Es wird deshalb eingehend appelliert, Uferbereiche außerhalb bestehender Wege nicht zu betreten, insbesondere während der Brutzeit von April bis Juni.
Gemeinsam die Au schützen
Die Stadt Linz versucht gemeinsam mit Naturwacheorganen, Fischereiaufsichtsorganen und der Österreichischen Wasserschutzwacht dieses einmalige Naturschutzgebiet vor Übergriffen zu bewahren. "Einmal im Jahr wird die Au im Rahmen der Ferienaktion von Ferialmitarbeitern großflächig von Müll befreit. Dazu finden regelmäßig Müllsammelaktionen von Schulen oder Vereinen statt, für die wir Säcke zur Verfügung stellen und diese gratis entsorgen", sagt Helmut Anzinger vom Tiefbau Linz.
Einen wichtigen Beitrag leisten aber vor allem die Mitglieder der Österreichischen Wasserschutzwacht, die regelmäßig Mist und Abfälle im Naturschutzgebiet beseitigen. Mit regelmäßigen Informationen und Aufklärungsarbeit versucht auch der OÖ Landesfischereiverband Hobby-Fischer auf die sensible Natur im Au gebiet aufmerksam zu machen. Bei verstärkten Kontrollen wird von allen beteiligten Institutionen um Verständnis bei den BesucherInnen der Augebiete geweckt. Sollte das nicht fruchten, ist in Zukunft auch mit Strafanzeigen zu rechnen. Nach dem OÖ. Naturschutzgesetz beträgt die Höchststrafe für den Gewässerschutz 35.000 Euro, für den Pflanzen- und Tierschutz beläuft sich die Höchststrafe 2000 Euro.
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