Nachhaltigkeit
Neue Regeln für E-Scooter in Linz
Der seit Herbst bestehende Verhaltenskodex für E-Scooter in Linz wurde um Bestimmungen zu Nachhaltigkeit, feuerpolizeilicher Sicherheit und StVO-Konformität erweitert.
LINZ. Nach dem Ende des Lockdown kehren auch die E-Scooter wieder auf die Linzer Straßen zurück. Seit Herbst des Vorjahres gibt es einen Verhaltenskodex für die elektrischen Roller in Linz. Dieser wurde nun erweitert, berichtet Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ).
Regelungen seit Herbst
Bisher umfasste der Verhaltenskodex vor allem sowohl die gesetzeskonforme Ausstattung der E-Scooter, das Abstellen der Geräte und den Informationsaustausch mit der Stadt. Ebenso gibt es ein detailliertes Pflichtenheft für die Vermieter, wie ordentlich gewartete und verkehrstüchtige Scooter. Darüber hinaus wurde die Geschwindigkeit auf 20 km/m und in sensiblen Bereichen, wie zum Beispiel Fußgängerzonen 10 km/h beschränkt.
Das sind die neuen Regeln
Dazu kommen nun Bestimmungen im Hinblick auf Umweltverträglichkeit, Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Man wolle in Linz keine Wegwerf-E-Scooter, so Hein. Freelancer, die die Wartung der Roller teilweise in Wohnungen durchführen, seien in Linz nicht erwünscht. "Was wir wollen und brauchen, sind Qualität und Verleihfirmen, die hier ein fixes Personal zur Wartung der Scooter haben. Das sind wir auch den Nutzerinnen und Nutzern, schuldig, deren Sicherheit nur durch ordentlich gewartete Geräte gewährleistet werden kann", so Hein.
Die neuen Regelungen im Wortlaut:
XII. Akkutauschsystem:
Die Betreiber weisen nach, dass die verwendeten E-Scooter über ein nachhaltiges Akkutauschsystem verfügen.
XIII. Nachhaltigkeit im operativen Betrieb:
Die Betreiber verpflichten sich, den Akku-Tausch an Ihren E-Scootern mit nachhaltigen Fahrzeugen (zum Beispiel E-Auto, Fahrräder), jedenfalls ohne klassische Verbrennungsmotoren, vorzunehmen.
XIV. Nutzung von Ökostrom:
Die Betreiber weisen nach, dass die Akkuladung der verwendeten E-Scooter ausschließlich mit Energie aus umweltfreundlichen und erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) erfolgt.
XV. Brandschutz in allen Lager- und Reparaturbereichen:
Die Betreiber weisen nach, dass alle Lager- und Reparaturbereiche ihres Verleihs über einen adäquaten und feuerpolizeilich abgenommenen Brandschutz verfügen.
XVI. StVO-Konformität der verwendeten E-Scooter:
In Ergänzung zu Punkt I. des Verhaltenskodex weisen die Betreiber die StVO-Konformität der verwendeten E-Scooter mit einer Bestätigung der Polizei, des ÖAMTC oder einer vergleichbaren anerkannten Einrichtung nach.
Aufklärung und Kontrolle
Neben den Vereinbarungen mit den Betreibern setzt Linz laut Hein auf Aufklärung der Nutzer und Kontrolle. Das betrifft besonders die Beschränkung auf eine Person und die Einhaltung der Geschwindigkeitsregeln.
"Die E-Scooter sollen in Linz weiterhin als zukunftsorientierte und umweltfreundliche Mobilitätsform erhalten bleiben. Linz zeigt vor, wie’s geht", so Hein.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.