NMS 26 gewinnt Schulgarten-Wettbewerb
Mit der Gestaltung einer Kräuterspirale und einem Wandteppich gewann die Schüler der Neuen Mittelschule 26 in Linz den ersten Platz beim Schulgarten-Wettbewerb des Landes Oberösterreich.
Viele von uns haben den Bezug zur Natur und zu Lebensmitteln verloren. Diese Entfremdung hat viele negative Auswirkungen, etwa bei unserer Ernährung. Das soll verändert werden, der Start soll bereits in den Kindertagen verwirklicht werden. Das Oö. Umweltressort hat daher gemeinsam mit dem Bodenbündnis 2013 erstmals den OÖ. Schulgartenwettbewerb ausgerufen – unter dem Motto „Mein besonderes Erlebnis im Schulgarten“. Kinder konnten ihre Erfahrungen mit Natur und Garten malen, beschreiben, basteln, dichten oder fotografieren, der Kreativität waren keine Grenzen gesetzt. So trafen insgesamt die Projekte von 43 Schulen bei der Jury ein. Auf Platz 1
landete die Ferdinand-Hüttner-Schule aus Linz.
Kräuterspirale inspirierte zu Wandteppich
Die Schüler der NMS 26 hatten beim Wettbewerb einen Wandteppich eingereicht, der durch den Besuch im Schulgarten inspiriert worden war. Außerdem war auch eine Kräuterspirale gestaltet worden. Der erste Platz ist mit 600 Euro für den Schulgarten dotiert.
Neuausschreibung 2. OÖ. Schulgartenwettbewerb 2014
Nach dem großen Erfolg im Vorjahr geht der OÖ. Schulgartenwettbewerb heuer in die zweite Runde. Start ist ab sofort. Mitmachen können wieder Schulklassen, Kindergärten und Horte in ganz Oberösterreich. Das Thema lautet "Mein Experiment im Schulgarten". Zeichnungen, Gedichte, Aufsätze, Berichte, Fotos, Kurzfilme und Collagen zum Thema können eingereicht werden – Abgabeschluss ist der 31. Oktober 2014. Eine Jury kürt wie im Vorjahr die Siegerprojekte. Es winken lukrative Geldpreise für die drei Bestplatzierten. Für die Einreichung der Projekte muss heuer ein Formular ausgefüllt werden. Dieses und alle weiteren Infos finden Sie auf der Website unter: www.bodenbuendnis.or.at > Oberösterreich > Urban Gardening > Schulgartenwettbewerb oder unter der Telefonnummer 0732/772652-11.
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