Reisebeschwerden 2017: Hauptsächlich Flugprobleme

Wenn bei Reisen oder beim Flug Probleme auftreten, können entstandene Schäden meist geltend gemacht werden. | Foto: Ruslan/Panthermedia
  • Wenn bei Reisen oder beim Flug Probleme auftreten, können entstandene Schäden meist geltend gemacht werden.
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Flugverspätungen, Annulierungen und Überbuchungen: Zwei Drittel aller Reisebeschwerden, die beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AKOÖ) eingingen, betrafen die Reise mit dem Flugzeug. Nur 10 Prozent beschwerten sich über die typischen Reisemängel.

Entschädigungsansprüche geltend machen

Seit 2016 besteht eine Kooperation mit Fairplane. Gemeinsam mit dem Konsumentenschutz konnten seit daher ingesamt 47.000 an Entschädigungen für 100 Betroffene durchgesetzt werden. Eine Entschädigung steht sowohl bei Verspätungen, Ausfällen als auch bei Überbuchungen von Flügen zu, sofern die Ansprüche geltend gemacht werden.

Einzig bei AirBerlin ist dies aufgrund der Insolvenz nicht mehr möglich. Damit im Fall von Insolvenzen von Fluggesellschaften nicht nur Pauschalreisende, sondern auch Nur-Flug-Buchende schadlos gehalten werden können, fordert die AKOÖ eine gesetzliche Änderung nach der Fluglinien verpflichtet sind, eine Insolvenzabsicherung abzuschließen. 

Probleme immer reklamieren

Nicht nur bei Flügen, auch betreffend der Unterkunft wird Reisenden empfohlen, Mängel die nicht der Buchung entsprechen, beim Reiseveranstalter zu beanstanden. So können vielleicht Probleme schon vor Ort geklärt werden. Ist dies nicht möglich, so empfiehlt die AKOÖ, sich eine sogenannte "Gästemeldung" ausstellen zu lassen oder die Mängel mittels Bildmaterial festzuhalten. Jedenfalls sollen Mängel immer dokumentiert werden, damit eine Entschädigung möglich ist. 

Auch Stornoversicherungen und -kosten stehen in der Kritik der Reisenden. 10 Prozent der Beschwerden betrafen Leistungen, die nicht erbracht wurden. Während die Anzahl dieser Beschwerden in den letzten Jahre gleichbleibend ist, steigen die Kosten dieser. Dies liegt auch an der steigenden Beliebtheit von teuren Reisen, etwa mit Kreuzfahrtschiffen. Die AKOÖ rät daher Reisenden, bei kostspieligen Reisen für den Fall der Stornierung schon vorher Stornoversicherungen abzuschließen. 

Weitere Informationen und Tipps für Reisende sind auf der unter ooe.konsumentenschutz.at nachlesbar. 

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