Wünschte sich Kinder als Nachwuchsterroristen
Verurteilte IS-Kindergärtnerin weiter im Dienst
Sie teilte im Internet IS-Propaganda und wünschte sich Kinder als Nachwuchsterroristen. Dafür wurde eine 19-Jährige Linzerin zu fünf Monaten bedingt verurteilt. Brisant: Die Frau ist Kindergartenhelferin und trotzdem weiter im Dienst. Die Causa schlägt mittlerweile hohe politische Wellen.
LINZ. Videos von verschleierten kleinen Mädchen, die Puppen enthaupten und dabei "Der Islamische Staat bleibt bestehen und expandiert" rufen, teilte eine mittlerweile 19-Jährige Türkin im Frühjahr 2022 auf Instagram. Dazu kommentierte sie: "Mein Kind, eines Tages, inşallah (so Gott will)". Für diese und weitere IS-Propaganda, wurde die Linzerin am 2. März wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Kindergartenhelferin weiter im Dienst
Besonders brisant: Im Internet wünschte sie sich Kleinkinder als Nachwuchsterroristen, im echten Leben ist die junge Frau Kindergartenhelferin in einem städtischen Linzer Kindergarten und geht trotz rechtskräftiger Verurteilung weiter ihrer Arbeit nach. Die Krux an der Sache: Die Türkin war zum Tatzeitpunkt eine Jugendliche, weshalb nur eine beschränkte Auskunftspflicht nach dem Tilgungsgesetz gibt. Strafen unter sechs Monaten, scheinen daher außerhalb der Strafverfolgungsbehörden nicht auf, erklärt der Sprecher des Linzer Landesgerichts Walter Eichinger. Ein Berufsverbot sei ebenfalls nicht möglich gewesen, da es sich nicht um eine Tat gegen Leib und Leben, die Freiheit oder die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung Minderjähriger gehandelt hat.
FPÖ fordert sofortige Kündigung
Die Angelegenheit sorgt mittlerweile auch in der OÖ-Politik für ordentlich Aufregung. Heftige Kritik am Verbleib der verurteilten IS-Anhängerin im Dienst , kommt von der FPÖ. "Es ist ein Skandal, dass jemand, der radikalislamische Terrororganisationen wie den Islamischen Staat (IS) unterstützt und deswegen auch rechtskräftig verurteilt wurde, immer noch auf unsere Kinder losgelassen wird. Eine sofortige Entfernung aus dem Dienst erwarten sich alle betroffenen Eltern und nicht die lauwarme Erklärung verschiedener Stellen, man sei nicht zuständig“, sagt Landtagsabgeordneter Michael Gruber. Er wolle "alles unternehmen um die Informationslücke zu schließen".
Haberlander will rechtliche Anpassung
Das der Dienstgeber nicht über die Verurteilung informiert werden musste, ist für die zuständige Bildungslandesrätin Christine Haberlander (ÖVP) nicht akzeptabel. In der Kinderbildung- und betreuung müsse man strengere Maßstäbe ansetzen. Der Bund solle daher die rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und anpassen. "Für mich ist klar, dass niemand mit unseren Kindern und Jugendlichen arbeiten darf, der IS- Ansichten vertritt. Der Schutz unserer Kleinsten muss an oberster Stelle stehen". Auch Haberlander sieht den privaten Kindergarten als nun in der Pflicht, entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
Für SPÖ "eine Zumutung"
Auch SPÖ Landesgeschäftsführer Florian Koppler fordert für Fälle wie diese eine Informationspflicht an den Arbeitgeber "Die Gesetzeslücke sofort zu schließen! Es ist eine Zumutung, dass man als Arbeitgeber nicht informiert wird, denn gerade in einem sensiblen Bereich wie der Arbeit mit Kindern, dürfen solche radikalen Weltbilder keinen Platz finden!“
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