Vorbeugender Brandschutz wirkt

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OÖ (red). Die BVS-Brandverhütungsstelle für Oberösterreich pflegt seit Jahren intensiven Kontakt zum Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) und unterstützt – ebenso wie die Versicherungswirtschaft – dessen Uni-Seminar Brandkriminalität. Mit dem aktuell stattfindenden Symposium Brandkriminalität wird der Themenbereich nun auf eine größere Bühne gestellt und von Experten interdisziplinär behandelt. „Unser Ziel ist es, die Brandkriminalität nicht nur aus strafrechtlicher und technischer Sicht zu beleuchten, sondern dabei auch die unterschiedlichen Zugänge von Staatsanwaltschaft, Polizei, forensischer Psy- chiatrie, Feuerwehr und Versicherungen zu berücksichtigen, um sowohl die Spezial- als auch die Generalprävention weiter zu verbessern“, so BVS-Direktor Arthur Eisenbeiss. Neben den modernen Methoden der Brandursachenermittlung sind hierzu auch die neuesten Erkenntnisse auf dem Gebiet der strafrechtlichen bzw. polizeilichen Ermittlungsverfahren sowie der forensischen Psychiatrie von großem Interesse.

Österreichweit weisen die Brandschadenstatistiken der österreichischen Brandverhütungsstellen jedes Jahr zwischen 300 und 400 Brände mit einer Schadenssumme von mehr als 2000 Euro aus, die eindeutig auf die Zündquelle „Brandstiftung“ zurückzuführen sind. Die Gesamtschadenssumme liegt im mehrjährigen Durchschnitt deutlich über 25 Millionen Euro.

In diesem Zusammenhang ist die Aufklärung von Brandstiftungen Gebot der Stunde. „Die Aufklärungsquote kann aber nur dann weiter gesteigert werden, wenn alle nur erdenklichen technischen und chemischen Möglichkeiten zur Brandursachenermittlung und die modernsten Fahndungsmittel eingesetzt werden“, so Staatsanwalt Franz Haas. Sinnvoll sei die abgestimmte und partnerschaftliche Zusammenarbeit der verschiedenen Behördenvertreter und Sachverständigen, die nicht zuletzt durch das aktuell an der JKU Linz stattfindende Internationale Symposium Brandkriminalität forciert werde.

Ebenso wichtig wie die Aufklärung bereits begangener Brandstiftungen ist es, die Anzahl der Brandlegungen und deren Auswirkungen zu reduzieren. „Durch den vorbeugenden Brandschutz und die damit verbundenen Maßnahmen des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes ist es heute möglich, einen Brand auf das betroffene Objekt oder überhaupt auf einen Gebäudeteil bzw. Brandabschnitt zu beschränken“, sagt Eisenbeiss. Somit sei der vorbeugende Brandschutz eine wichtige Maßnahme, um das Ausmaß der durch Brandstiftung verursachten Schäden zu reduzieren.

Die Anzahl der Brandstiftungen kann wiederum durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ermittlungs- und Justizbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft), Brandsachverständigen und Feuerwehren reduziert werden. Denn je höher die Aufklärungsquote ist, umso höher ist auch die Wirkung von General- und Spezialprävention.

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