Urteil
OGH bestätigt: Linzer SWAP ist ungültig

Gute Nachrichten für den Linzer Bürgermeister Klaus Luger: Der Swap-Deal ist ungültig. Das entschied heute der Oberste Gerichtshof (OGH). | Foto: BRS/Gschwandtner
  • Gute Nachrichten für den Linzer Bürgermeister Klaus Luger: Der Swap-Deal ist ungültig. Das entschied heute der Oberste Gerichtshof (OGH).
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Der Oberste Gerichtshof hat ein früheres Urteil bestätigt und den SWAP-Vertrag für ungültig erklärt.

LINZ. Mitten in das Sommer- interview der BezirksRundSchau mit Bürgermeister Klaus Luger (siehe Seite 20) platzte am Montag die Nachricht: Der SWAP-Vertrag zwischen der Stadt Linz und der BAWAG ist ungültig. Der Oberste Gerichtshof hat damit in dritter Instanz das Zwischenurteil des Handelsgerichts Wien aus dem Jänner 2020 bestätigt, das den Vertrag zwischen der Stadt Linz und der BAWAG für ungültig erklärt hat. "Game over", lautete Lugers erste spontane Reaktion auf die Entscheidung in dem jahrelangen Konflikt. Der Streitwert belief sich auf mehr als 500 Millionen Euro.

Vertrag nicht rechtsgültig

Dem Urteil aus dem Jahr 2020 zufolge hätte der Vertrag zu dem sogenannten Zins-Swap aus dem Februar 2007 niemals ohne einen Beschluss des Linzer Gemeinderates geschlossen werden dürfen. Ein allgemein gehaltener Beschluss des Gemeinderates aus dem Jahr 2004 sei nicht ausreichend gewesen, um den Abschluss dieser Zinswette durchzuführen. "Für die Linzer Bürgerinnen und Bürger bin ich erleichtert über dieses Urteil. Ich war seit jeher überzeugt, dass die Rechtsposition der Stadt Linz hält und bin froh, dass dieser langwierige Rechtsstreit nun von der höchsten Instanz in unserem Sinne beendet wurde", so Luger.

Grüne und FPÖ erleichtert

Erleichtert zeigt sich die grüne Stadträtin Eva Schobesberger über das Urteil: "Dass sich die Rechtsmeinung der Stadt Linz durchgesetzt hat, ist sehr erfreulich und eine Erleichterung." Auch die FPÖ ist erfreut: "Die FPÖ war immer von der Unwirksamkeit des SWAP-Geschäfts überzeugt", sagt Stadtrat Michael Raml.

Schadenersatz steht im Raum

Ein Ende des Rechtsstreits bedeutet das aber noch nicht. Zwar wird die BAWAG die aus dem Finanzgeschäft resultierenden Forderungen gegenüber der Stadt fallen lassen. Die Bank hat aber angekündigt, Schadensersatzansprüche geltend machen zu wollen. "Der Erfüllungsschaden ist erledigt, jetzt geht es darum, ob es einen Vertrauensschaden gibt, den die BAWAG einklagen kann", so Luger gegenüber der BezirksRundSchau: "Das ist das nächste Match."

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