Vereinsarbeit nicht beschränken

Gewinnbringende Veranstaltungen unterliegen der Lustbarkeitsabgabe. | Foto: Foto:  mev verlag
  • Gewinnbringende Veranstaltungen unterliegen der Lustbarkeitsabgabe.
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OÖ (red). Öffentliche Veranstaltungen unterliegen einer Lustbarkeitsabgabe, die vom Veranstalter an die Gemeinden zu entrichten ist. Bisher waren diese gerade bei ehrenamtlichen Vereinen sehr großzügig und drückten ein Auge zu.
Durch die angespannte finanzielle Situation geht manch „klamme“ Gemeinde aber jetzt dazu über, die Lustbarkeitsabgabe strikt zu verlangen. Beispiel Kirchschlag bei Linz: Das Theater Kirchschlag veranstaltet dort jährlich gemeinsam mit der Musikkapelle und der Pfarre den Pfarrfasching. Heuer müssen erstmals 369 Euro abgeführt werden – „eine fatale Signalwirkung in Richtung Ehrenamt“, findet der Kirchschlager Theologe Ferdinand Kaineder. Er fordert eine Abgabenbefreiung für ehrenamtlich tätige Vereine.
Die Gemeinden würden ehrenamtliche Vereine etwa bei der Infrastruktur erheblich unterstützen, sagt Gemeindereferent Max Hiegelsberger. Dafür seien aber auch Einnahmen aufseiten der Gemeinden notwendig. „Die Lustbarkeitsabgabe betrifft Veranstaltungen, die auf Gewinn abzielen. Es gibt eine Reihe von Ausnahmen im Bereich des Ehrenamtes“, so Hiegelsberger.

Befreiung kein Thema
Für Großveranstaltungen wie Feuerwehrfeste, welche auch Einnahmen erzielen, werde aber Lustbarkeitsabgabe verlangt. Eine Abgabenbefreiung für Vereine ist auch für Gemeindebundpräsidenten Johann Hingsamer kein Thema. „Soweit mir bekannt, haben Gemeinden bei der Einhebung sehr viel Fingerspitzengefühl. Vom Jugendchor oder der Musikkapelle verlangen wir in meiner Gemeinde nichts. Aber wir sind auch angehalten, das Gesetz zu erfüllen.“
Kulturreferent Landeshauptmann Josef Pühringer empfiehlt den Gemeinden bei nicht gewinnbringenden, kulturellen Veranstaltungen im ehrenamtlichen Bereich auf die Abgabe zu verzichten. „Letztlich bleibt es aber die Entscheidung der Gemeinde.“ Laut Landtagspräsidenten Friedrich Bernhofer sollte man alles tun, um die Vereinsarbeit zu unterstützen.

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