Klimaschutz
Verpflichtende Dachbegrünung bei künftigen Bauprojekten
Linz macht einen Schritt in Richtung Klimahauptstadt. Künftig sind bei Bauprojekten verpflichtende Begrünungsmaßnahmen vorgeschrieben. Auch bestehende Baupläne werden geändert. Sogar von den Grünen gibt es Lob für die Verordnung, die bei der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden soll.
LINZ. Derzeit sind in Linz etwa 60 Hektar Dachfläche begrünt. Dieser Anteil wird sich in Zukunft deutlich erhöhen, denn als erste österreichische Stadt schreibt Linz begrünte Dächer ab eine Fläche von 100 m2 verpflichtend vor. Das soll laut dem 2019 beschlossenen Linzer Klimaprogramm sogenannte Hitzeinseln und die sommerliche Hitzeentwicklung in der Stadt reduzieren helfen. Das Instrument dafür trägt den etwas sperrigen Namen "Ediktalverfahren Nr. 2" und ist ein rechtlicher Rahmen, der allen künftigen Bebauungsplänen und -maßnahmen übergestülpt wird, erklärt Vizebürgermeister Markus Hein (FPÖ). Der Beschluss dazu soll in der nächsten Gemeinderatssitzung fallen.
"Mit diesem vereinfachten Verfahren können Begrünungsmaßnahmen künftig den Bauwerbern vorgeschrieben werden, es ist auch möglich, die bestehenden Bebauungspläne nachzuschärfen und so Begrünungsmaßnahmen verbindlich einzufordern", sagt Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ).
Bislang hat es vorgeschriebene Begrünungsmaßnahmen nur bei Betriebsbaugebieten und nur selten bei Wohnprojekten gegeben. Jetzt muss jedes Dach über 100 Quadratmeter begrünt werden. Auch die Dicke der Vegetationsschicht ist mit mindestens 15 Zentimeter festgelegt, bei Tiefgaragen sind es mindestens 50 Zentimeter.
Lebensraum für Mensch und Tier
Die Vorteile zum bislang oft verwendeten Kiesdach liegen auf der Hand: Ein grünes Dach heizt sich nicht auf, sondern speichert Feuchtigkeit und kühlt damit auch das Gebäude darunter. Es ist nicht nur Lebensraum für Insekten, ein begrüntes Dach kann auch für Menschen begehbar gemacht werden.
1.000 Bebauungspläne werden geändert
Vorgeschrieben sind künftig auch Baumpflanzungen, pro 750 m2 Baumplatz muss zumindest ein großkroniger Laubbaum gepflanzt werden, ebenso nach jedem fünften Kfz-Abstellplatz. Lärmschutzwände und Stützmauern sind künftig mit Kletterpflanzen oder hängender Bepflanzung zu begrünen. Die Verordnung bedeutet auch, dass 1.000 bereits existierende Bebauungspläne nachgerüstet werden können. Auf bestehende Gebäude hat die Verordnung allerdings keine Auswirkungen, hier muss also nicht rückwirkend begrünt werden. Das sei rechtlich auch gar nicht möglich, sagt Hein gegenüber der StadtRundschau. Ein Fördersystem für nachträgliche Begrünungsmaßnahmen könne er sich angesichts der finanziellen Herausforderungen der Corona-Krise derzeit nicht vorstellen.
Grün nicht nur für Vermögende
"Linz ist die erste Stadt Österreichs, die ein solches Instrumentarium für den Klimaschutz beim Bau derart umfassend und kompromisslos festlegt", sagt Luger. Zuvor waren Gespräche mit dem Land OÖ und den Wohnbauträgern notwendig. "Wichtig war, dass sich das mit der Wohnbauförderung vereinbaren lässt. Die Begrünungsmaßnahmen sollen nicht für ein paar Vermögende, sondern Standard in der Stadt sein. Mit größerem Widerstand rechnen Luger und Hein nicht, denn durch mehr Grün würde der Stadtraum aufgewertet und das letztlich auch zu einer Wertsteigerung der Immobilien führen.
Schobesberger sieht positiven Schritt
Die Linzer Grünen begrüßen die neue Verordnung als "wichtige Maßnahme". Im Detail sieht Stadträtin Eva Schobesberger aber Verbesserungspotenzial, was Zahl und Größe der vorgeschriebenen Baumpflanzungen betrifft. "Generell müssen Klimafragen aber noch viel mehr in den Fokus rücken, wenn es um Planungsgrundlagen, Bebauungsentscheidungen und die Entwicklung unserer Stadt im gesamten geht", so Schobesberger.
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