Förderung von Alarmanlagen
Das Land Oberösterreich fördert mit Mitteln aus dem Wohnbauressort den Einbau von Alarmanlagen.
Unter Einhaltung der ÖNORM und bei Erfüllung gewisser Einkommensgrenzen wird der Einbau von Alarmanlagen, die ab dem 1. Juli 2009 eingebaut wurden, gefördert. Die Förderung kann bei der Direktion für Soziales und Gesundheit, Abteilung Wohnbauförderung nach Fertigstellung mit Rechnung beantragt werden. Wird der Antrag bestätigt, werden 30 Prozent der Brutto-Investitionskosten, maximal jedoch 1000 Euro, zugeschossen. Anlagen zur Videoüberwachung sind von der Förderung ausgeschlossen.
Das Jahreseinkommen der Förderungswerber darf bei Haushalten mit einer Person 37.000 Euro und bei Haushalten mit zwei Personen 55.000 Euro nicht überschreiten. Für jede weitere Person, die im Haushalt lebt steigt die Grenze zusätzlich um 5000 Euro.
Hier geht es zum Antragsformular.
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