Heinrich Schaller ist neuer Universitätsrat
Die Johannes Kepler Universität (JKU) Linz hat einen neuen Universitätsrat, der sich heute, am 11. März 2013, konstituiert und seine Arbeit aufgenommen hat. Heinrich Schaller, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich, wurde zum neunten Mitglied und Vorsitzenden gewählt. Seine erste Stellvertreterin wird Eva Belabed. Schaller übernimmt den Vorsitz von Ludwig Scharinger, der diese Funktion seit 2003 innehatte.
Die anderen acht Mitglieder standen bereits fest: Vier wurden von der Bundesregierung Mitte Februar entsandt und vier vom Senat der JKU im Herbst 2012 gewählt. Somit setzt sich der neue Universitätsrat aus folgenden Personen zusammen: Heinrich Schaller, Eva Belabed, Josef Falkinger, Markus Hengstschläger, Katharina Lehmayer, Günter Rübig, Gabriele Sachs, Julius Stieber und Andrea Wesenauer. Die Funktionsperiode der Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Der bisherige Universitätsrats-Vorsitzende Ludwig Scharinger ist aufgrund der Regelung, dass Universitätsräte nicht länger als zehn Jahre in ihrer Funktion sein dürfen, ausgeschieden. Rektor Richard Hagelauer blickt auf eine sehr produktive und erfolgreiche Phase zurück: „Ludwig Scharinger hat einen maßgeblichen Beitrag zur Weiterentwicklung, Stärkung und Profilierung der JKU geleistet. Ich danke ihm für alle Verdienste um unsere Universität.“
Was ist der Universitätsrat?
Der Universitätsrat ist eines der obersten Organe der JKU und mit einem Aufsichtsrat in der Privatwirtschaft vergleichbar. Die Mitglieder dürfen keine Universitätsangehörigen und auch keine Mitarbeiter des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sein. Neben der Wahl des Rektors (aus drei Vorschlägen des Senats) und der Wahl der Vizerektoren, zählen u.a. auch die Genehmigung des Entwicklungs- und Organisationsplans, sowie der Entwurf der Leistungs- und Gestaltungsvereinbarung und die Zustimmung des Budgetvoranschlags zu seinen Hauptaufgaben. Es können ihm fünf, sieben oder neun Mitglieder angehören. Im Fall der JKU werden vier Mitglieder vom Senat gewählt und vier Mitglieder von der Bundesregierung (auf Empfehlung des Bundesministers oder der Bundesministerin) bestellt. Diese acht Personen wählen dann das neunte Mitglied, das auch den Vorsitz des Universitätsrates übernehmen kann.
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