Was jetzt zu tun ist
Steuertips für Private zum Jahresende

- Claudia Anzinger ist Steuerberaterin bei LeitnerLeitner.
- Foto: Michael Koenigshofer
- hochgeladen von Felix Aschermayer
Worauf es zu Jahresende ankommt, weiß Steuerprofi Claudia Anzinger von der renommierten Kanzlei LeitnerLeitner.
LINZ. Nicht vergessen sollte man, dass am 31. Dezember die Einreichfrist für die Arbeitnehmerveranlagung 2017 endet. Im Falle einer antragslosen Veranlagung ist dies auch der letzte Tag für Korrekturen.
Was jetzt zu tun ist
Für das Jahr 2022 sollte man hingegen noch bis März warten, denn der Arbeitgeber hat bis Ende Februar Zeit, alle Meldungen an das Finanzamt zu übermitteln. Jetzt ist eine gute Zeit, relevante Daten zu absetzbaren Beträgen zu überprüfen, rät die Linzer Steuerberaterin Claudia Anzinger. Dazu zählt etwa, ob man dem Arbeitgeber alle Home-Office Tage bekanntgegeben hat. Bis zu drei Euro pro Tag, maximal 300 Euro jährlich, kann der Arbeitgeber steuerfrei für die Arbeit daheim ausbezahlen. "Bekommt man weniger, kann man die Differenz als Werbungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen, aber nur, wenn die Tage am Lohnzettel aufscheinen". Außerdem kann man ab 26 Home-Office Tagen, "ergonomisches Mobiliar" bis 300 Euro abschreiben. Auch der Internet-Anschluss kann mit 40 Prozent Privatanteil geltend gemacht werden.
Familienbonus plus und Pendlerpauschlae
Besonders lohnt sich ein Blick auf den Familienbonus plus. Dieser wurde rückwirkend mit Jänner 2022, von 125 Euro auf 166,68 Euro pro Kind unter 18 Jahren und von 41,67 Euro auf 54,18 Euro für Kinder über 18 Jahren erhöht. "Hier sollte man unbedingt kontrollieren, ob dies bereits vom Arbeitgeber berücksichtigt wurde". Gleiches gilt für das Pendlerpauschale. Die von Mai 2022 bis Juni 2023 befristete Erhöhung schlägt ordentlich zu Buche. Bei der kleinen Pendlerpauschale sind es bis zu 84 Euro, bei der großen sogar bis zu 153 Euro zusätzlich pro Monat. Der Pendlereuro wurde für diesen Zeitraum vervierfacht.
Ersparnisse fürs Klima
Sonderausgabenabzüge gibt es für thermische Sanierungen und den Tausch einer fossilen Heizung. "Bedingung ist der Erhalt einer Bundesförderung ab 1. Juli und eine entsprechende Investitionssumme, dann kann über fünf Jahre ein Pauschalbetrag von EUR 800,00 beziehungsweise EUR 400,00 abgezogen werden", so Anzinger. Neu für 2023 ist, dass durch das für den Arbeitgeber abgabenfreie Klimaticket, das Pendlerpauschale nicht mehr wegfällt, sondern nur noch um den Zuschuss gekürzt wird.
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