Konkurrenz für Fahrräder
Neue Trendsportgeräte machen den Straßenverkehr komplexer
OÖ. Vor einigen Jahren waren die Rechte auf Verkehrswegen noch klar geregelt: Autos und Motorräder fahren auf den Straßen, Fahrräder auf den Radwegen und Fußgängern stehen Gehwege zur Verfügung. Mittlerweile sind immer mehr Trendfahrzeuge wie Elektro-Scooter, Hoverboards oder Segways anzutreffen. Dadurch ist bei vielen Verkehrsteilnehmern eine große Verunsicherung entstanden.
Wer wo fahren darf
ÖAMTC-Jurist Lukas Thallinger rät dazu, sich bereits beim Kauf eines solchen Fortbewegungsmittels über die jeweilige Benutzung zu informieren. Kleintretroller, Hoverboards und Airwheels gelten z.B. nicht als Fahrräder – sie dürfen daher nur am Gehsteig benutzt werden. "Es ist jedoch Vorsicht geboten. Niemand darf durch die Benutzung gefährdet oder behindert werden", erklärt Thallinger. Elektro-Scooter, Segways und Sidewalker gelten hingegen als Fahrräder. Mit diesen darf somit auch der Radweg benutzt werden und sie müssen auch gemäß den für Fahrräder geltenden Regeln ausgestattet sein (Bremsen, Licht, Reflektoren etc.).
Ausnahmen: Für den Radweg dürfen Elektro-Scooter und Segways eine Höchstleistung von 600 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten. Und das Fahrzeug darf maximal 80 cm breit sein. Ansonsten muss die Fahrbahn benutzt werden.
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