Prozess endet mit Diversion
Lungauer Lehrerin soll Schüler sexuell bedrängt haben
Begrabscht, geküsst und sexuell bedrängt soll eine Lungauer Lehrerin einen minderjährigen Schüler haben. Sie musste sich heute am Landesgericht verantworten. Das Ergebnis war eine Diversion mit zwei Jahren Probezeit.
SALZBURG/LUNGAU. Im Dezember 2020 und März 2021 soll eine nun nicht mehr unterrichtende Lungauer Lehrerin einen damals 14-jährigen Schüler sexuell bedrängt haben. Dabei soll sie ihm sowohl in den Schritt gefasst als auch ihn geküsst und bedrängt haben. Weiters soll die Pädagogin ihm auch über Snapchat Nacktfotos geschickt haben und ihn ebenfalls zum Schicken solcher Intimaufnahmen aufgefordert haben. Im heutigen Prozess einigte man sich auf eine Diversion. Die Lehrerin hat nun eine Probezeit von zwei Jahren. Weiters ist sie angewiesen eine Psychotherapie zu absolvieren. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagte verzichteten auf eine Beschwerde.
Lehrerin bedrängt Schüler
Am Freitag, den 2. Dezember, wurde am Landesgericht der Prozess rund um eine Lungauer Lehrerin, die einen minderjährigen Schüler sexuell bedrängt haben soll, verhandelt. Sie wurde des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses beschuldigt. Die Pädagogin soll den damals 14-jährigen Schüler im Klassenzimmer geküsst und ihm auch in den Schritt gegriffen haben. Weiters soll sie ihm auch Nacktaufnahmen über Snapchat gesendet haben und ihn im Gegenzug auch zur Zusendung intimer Fotos gedrängt haben.
Laut den Salzburger Nachrichten unterrichtet sie seit Bekanntwerden der Anschuldigungen nicht mehr. Die Vorfälle sollen sich im Dezember 2020 und März 2021 ereignet haben.
Die Anklage
Die Lehrerin wurde des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses beschuldigt. Im Falle einer Verurteilung hätte sie laut Paragraf 212 des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren erwarten können. Im Gerichtsprozess einigte man sich Freitagnachmittag auf eine Diversion mit zwei Jahren Probezeit. Sie ist auch angewiesen in dieser Zeit eine Psychotherapie zu machen. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil und verzichteten auf eine Beschwerde. Das Strafverfahren wurde somit vorläufig eingestellt.
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