Maßgeblicher Grundstein ist gelegt
Lessacher Grundeigentümer stellen 2.300 Hektar zur Verfügung – Lungau hat die Biosphärenpark-Kernzone
Voraussetzung für die Verwirklichung eines Biosphärenpark Lungau ist die sogenannte Kernzone. Sie muss mindestens fünf Prozent der Gesamtfläche des Bezirkes betragen. Mit rund 2.300 Hektar stellten Lessacher Grundbesitzer nun die fehlende Fläche zur Verfügung. Eine wichtige Hürde in Richtung Biosphärenpark ist somit genommen.
LUNGAU (rec). Im geplanten Biosphärenpark Lungau waren bisher drei Prozent der Gesamtfläche des Bezirkes für die benötigte Kernzone vorhanden: Das Nationalparkgebiet von Muhr, das Rosanin, der Seetaler See und die Moore am Überling. Nach einer Versammlung der Lessacher Grundbesitzer ist die Entscheidung für eine offensive Unterstützung des Zukunftsprojektes gefallen. Sollte das UNESCO-Prädikat verliehen werden, stellen sie die fehlenden rund 2.300 Hektar Fläche zur Verfügung.
Biosphären-Reservat kontra „Pensionisten-Reservat“
Josef Fanninger vom Regionalverband berichtete von einer teils sehr emotionalen Diskussion bei der Versammlung, in der Wortmeldungen zu hören waren wie: „Das sind wir unseren Kindern schuldig“, und: „Soll der Lungau ein Biosphären-Reservat oder ein Pensionisten-Reservat werden?“ Sehr bildlich zum Ausdruck gebracht wurde somit der Wunsch, den nachfolgenden Generationen eine Region mit Zukunft zu hinterlassen und Initiativen gegen die Abwanderung zu ergreifen. „Mit diesem Bekenntnis in Lessach sind die notwendigen Voraussetzungen der Zonierung für das UNESCO-Gütesiegel geschaffen“, ist Josef Fanninger, selbst ein gebürtiger Lessacher, stolz. Das eindeutige Bekenntnis der Lessacher Grundbesitzer freut auch den neuen Bürgermeister, Peter Perner. Er hofft auf neue Ideen und Impulse für die nächsten Jahre: „Wenn wir in einem Biosphärenpark Lungau die Gemeinde mit dem größten Kernzonenanteil sind, kann das auch als Alleinstellungsmerkmal in der Biosphäre genützt werden. Ich erwarte mir eine Belebung und eine klarere Positionierung für einen attraktiven Ort.“
Zudem sehe er ein klares Signal für mehr Selbstbewusstsein aller Lungauer: „Ich würde mir noch mehr mutige Schritte und viele aktive Mitstreiter für dieses Projekt auf allen Ebenen wünschen, damit der Lungau den Stellenwert genießen kann, den er eigentlich verdient.“ Zur Erinnerung: Um den vielfältigen Funktionen gerecht zu werden, sind Biosphärenparks in drei Zonen eingeteilt – Kern-, Pflege- und Entwicklungszone. Kernzonen dienen dem klassischen Naturschutz. Eingriffe werden nur in geringem Umfang zugelassen. Die Nutzung von Kernzonen ist häufig durch gesetzlich verankerte Schutzkategorien wie Nationalparks, Naturschutzgebiete oder Natura-2000-Flächen reglementiert. Die Kernzonen (mindestens fünf Prozent der Gesamtfläche) sollten groß genug sein, um die Entwicklung repräsentativer Ökosysteme der Region ungehindert zuzulassen und Forschenden die Beobachtung von Prozessen zu ermöglichen.
Schriftliche Beschlüsse als nächster Schritt
Nachdem mit der Kernzone die erste wichtige Hürde auf dem Weg zum Biosphärenpark Lungau nun genommen ist, müssen schriftliche Beschlüsse für die Unterstützung sämtlicher Lungauer Gemeinderäte, der Wirtschaftskammer, der Bauernkammer, der Ferienregion und des Regionalverbandes vorliegen, damit die Mitfinanzierung des Projektes seitens der Salzburger Landesregierung gewährleistet ist.
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