Der Taxameter läuft erbarmungslos
Sieben Gemeinden haben sich Taxitarifen via Taxameter verpflichtet. Hier die Vor- und Nachteile:
"Vom Untermarkt zu mir heim 27 Euro? Da hab ich letzte Woche aber weniger bezahlt!" Diskussionen mit Taxilenkern wie diese, sollen ab sofort der Vergangenheit angehören. Zumindest in den Pongauer Gemeinden Altenmarkt, Bischofshofen, Goldegg, Schwarzach, St. Johann, St. Veit und Wagrain. Dort ist eine Verordnung über einen neue Taxitarif in Kraft getreten.
Das Amt der Salzburger Landesregierung erließ, dass Tarife mittels einem eingebauten Taxameter zu berechnen seien. Tages- und Nachttarife variieren um 70 Cent. "Ein örtliches Taxiunternehmen ist an mich herangetreten und hat ein einheitliches Tarifsystem verlangt. Auch Jugendliche haben sich häufig über undurchsichtige Fahrtkostenzusammenstellungen beschwert", daher habe sich Altenmarkt (als einzige Ennspongauer Gemeinde) der verbindlichen Tarifverordnung angeschlossen, erklärt Ortschef Rupert Winter. Er plädiert damit für eine faire Abrechnung in seiner Gemeinde.
Langstrecken sind billiger
Fair sei der Taxameter schon, bestätigt Taxiunternehmer Daniel Hippolt, mit sechs Fahrzeugen in Bischofshofen und St. Johann stationiert – "aber auch nachteilig für Jugendliche." Gewünscht hätte man sich unter den Taxlern mehr Geld pro Meter, dafür "Sondertarife" für ortsinterne Fahrten. "Davon hätten die jungen Nachtschwärmer profitiert", hadert Hippolt mit der neuen Regelung, "vom jetzigen Tarifsystem profitieren eher Langstreckenfahrer."
Keine Kulanz mehr möglich
Auch einen Nachlass, bei zu wenig Geld in der Tasche, könne man als mitleidiger Taxler nun nicht mehr vertreten. Warum sich nicht alle Taxiunternehmen des Pongaus angeschlossen haben, ist für Hippolt wie Winter nicht nachvollziehbar und trage Diskussionspotential in sich. "Bei Hin- und Rückfahrten nach/von Flachau mit unterschiedlichen Unternehmen, wird der Preis variieren. Weil sich Flachau nicht der Verordnung angeschlossen hat", so Hippolt. Ganz fair werde die Taxifahrt also erst, wenn sich alle dem verbindlichen Tarif verpflichten so Hippolt und Winter.
Das Tarifsystem
Personenfahrten in den Gemeinden St. Johann im Pongau, Bischofshofen, Wagrain, Schwarzach, St. Veit im Pongau, Altenmarkt und Goldegg und deren Taxifahrten im Bundesland Salzburg zur Tages- und Nachtzeit.
Grundtaxe I an Werktagen von 6.00 bis 21.00 Uhr: 5,00 € In der Grundtaxe ist die erste Wegstrecke von 1.350 bzw. die erste Wartezeit von 337,5 sec. oder Teile davon enthalten Streckentaxe für die der Anfangsstrecke folgende Wegstrecke je begonnene 120 m 0,20 €; das sind € 1,67 je km Zeittaxe für die der Anfangswartezeit folgende Wartezeit je angefangene 30 Sekunden 0,20 €; (= pro Minute 0,40 € = pro Stunde 24,00 €)
Grundtaxe II für Fahrten in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen 5,70 € (wird von Taxameter automatisch verrechnet), Zuschlag 2,50 €
Zuschläge
a) Für die Montage von Ketten
b) Für die Beförderung von mehr als 4 Personen 3 Zuschläge
1 Zuschlag pro Person
WAGENVERUNREINIGUNG
a) Für die Behebung von Wagenverunreinigungen, die geringeren Aufwand verursachen € 21,00
b) Für die Behebung von Wagenverunreinigungen, die größeren Aufwand verursachen € 42,00
Tarife für Bergfahrten
Bischofshofen:
Birglhöh – 2 Zuschläge
Moosott, Rohstatt 4 Zuschläge
Gainfeld 3 Zuschläge
Buchberg-Ronach 4 Zuschläge
Arthurhaus 3 Zuschläge
Klammalm 3 Zuschläge
Alpfahrt 4 Zuschläge
Eisriesenwelt 4 Zuschläge
Diel Alm 5 Zuschläge
Kreuzbergmaut,Römerweg 3 Zuschläge
Werfenweng, Tennenblick 3 Zuschläge
Einberg-Zistelberg 3 Zuschläge
Oberschwabegg 4 Zuschläge
Altenmarkt:
Bliembauer 2 Zuschläge
Moosalm 2 Zuschläge
Winterbauer 2 Zuschläge
Hochnössler 3 Zuschläge
Ascherbauer 3 Zuschläge
Sonnenalm 3 Zuschläge
Grassbichlgut 3 Zuschläge
Habersattbauer 3 Zuschläge
Reitlehenalm 4 Zuschläge
Zauchensee:
Sonnalm 4 Zuschläge
Schwarzach und St. Veit
Forstwege mit Schranken:
Untertenn 18 Zuschläge
Bräualm 18 Zuschläge
Herzogalm 22 Zuschläge
Schernbergalm 30 Zuschläge
Oberklamm 8 Zuschläge
Hackeralm 6 Zuschläge
Meiselsteinalm 10 Zuschläge
Forstwege unbeschrankt, nicht asphaltiert
Distlkopfalm 3 Zuschläge
Stötzlbergalm 3 Zuschläge
Köcken 5 Zuschläge
Kinderalm 3 Zuschläge
Wagrain (Güterwege):
Zollweg 3 Zuschläge
Oberseitn 3 Zuschläge
Bergweg 3 Zuschläge
Öbrist/Oberegg 4 Zuschläge
Öbrist/Fischl 4 Zuschläge
Öbrist/Gumpold 3 Zuschläge
Holleregg 3 Zuschläge
Weberlandl 3 Zuschläge
Sonnseite 2 Zuschläge
Sonnseite/Blank 3 Zuschläge
Wolfensbergweg/Oberfürstegg 3 Zuschläge
Wolfensbergweg/Naz 3 Zuschläge
Nesslau/Bauernstüberl 2 Zuschläge
Nesslau 3 Zuschläge
Grafenbergweg 3 Zuschläge
Höllensteinweg/Oberhöllenstein 4 Zuschläge
Höllensteinweg/Sonnalm 3 Zuschläge
Höllensteinweg/Unterhöllenstein 3 Zuschläge
St. Johann im Pongau:
Roslalm 2 Zuschläge
Brandalm 2 Zuschläge
Buchauerhütte 10 Zuschläge
Sternhof 2 Zuschläge
Kreistenalm 4 Zuschläge
Hahnbaumalm 4 Zuschläge
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