Geburtstagsgratulationen werden auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt

- Manfred Sampl (Archivfoto)
- hochgeladen von Peter J. W.
"Die gängige und beliebte Praxis, dass Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürgern zu runden Geburtstagen, Goldenen Hochzeiten oder sonstigen besonderen Jubiläen gratuliert wird und dazu auf die Daten des Melderegisters zugegriffen werden kann, wird auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt", informiert ÖVP-Gemeindesprecher LAbg. Bgm. Manfred Sampl. "Eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung ist bereits vorbereitet und wird in Kürze dem Landtag zum Beschluss vorgelegt werden. Ich freue mich, dass diese Klarstellung erfolgt und in den Gemeinden somit weiterhin die Möglichkeit besteht, den Jubilaren zu gratulieren",
Einzelne Beschwerdefälle
Sampl führt aus: "In meiner gesamten Amtszeit als Bürgermeister ist mir bisher kein einziger Fall untergekommen, in dem sich die Personen, denen gratuliert wurde, nicht darüber gefreut hätten. Ähnliche Erfahrungen haben auch meine Bürgermeisterkolleginnen und -kollegen gemacht. Dennoch hat es österreichweit gesehen in Einzelfällen Beschwerden gegen die Verwendung von personenbezogenen Daten zum Gratulationszweck gegeben, weshalb auch in Salzburg eine rechtliche Klarstellung geboten ist. Diese wird durch die Novelle der Gemeindeordnung erfolgen. Neben der Möglichkeit des Zugriffs auf personenbezogene Daten für Gratulationen wird darin auch geregelt, dass eine Veröffentlichung die Zustimmung des Betroffenen braucht. Wir sichern somit den Datenschutz bestmöglich ab und sichern gleichzeitig eine beliebte Praxis der Verbundenheit der Gemeinde mit seinen Bürgerinnen und Bürgern", meint Sampl abschließend.
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