Kaserne wird kein Asylwerber-Heim
"Dieses Thema ist zurzeit vom Tisch. Wir planen weiter an der Nutzung nach 2016", betont Bgm. Gappmayer.
TAMSWEG (pjw). Vorerst vom Tisch als mögliches Asylwerber-Quartier sei die Struckerkaserne in Tamsweg. Landeshauptmann Haslauer habe Bgm. Georg Gappmayer diesbezüglich in Kenntnis gesetzt. Die Kaserne werde somit weiterhin ausschließlich militärisch genutzt – voraussichtlich bis Ende 2016. "Mir ist wichtig, dass wir parallel zum militärischen Betrieb die künftige Nutzung vernünftig planen können", betont Gappmayer gegenüber dem BB Lungau. Konkrete Ideen gebe es, diese könnten jedoch noch nicht öffentlich gemacht werden. "Wir müssen den Ball flach halten, dürfen nicht über ungelegte Eier reden, damit wir nicht Gefahr laufen, dass unsere Visionen tot geredet werden, bevor sie spruchreif werden. Es gibt ein Gremium unter der Führung des Landeshauptmannes, das sich mit der Zukunft der Struckerkaserne intensiv beschäftigt. Aus Sicht der Marktgemeinde ist vor allem der Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort bzw. deren Ausbau wesentlich", so der Ortschef.
Tamsweg prüft Quartiere
Nichtsdestotrotz bleiben Salzburgs Gemeinden angehalten, Asylwerber-Quartiere ausfindig zu machen. "Aktuell prüfen wir ein Quartier für ca. zehn Personen im Zentrum von Tamsweg. Möglicher Betreiber wäre das Rote Kreuz Lungau", erklärt Bgm. Gappmayer. "Weitere kleinere Quartiere könnten nach Vorgesprächen der Liegenschaftseigentümer in den nächsten Monaten umgesetzt werden." Auch ein Angebot einer Liegenschaft aus Sauerfeld gebe es, dieses sei allerdings aufgrund von Anrainer-Befürchtungen nicht unumstritten.
Ablauf der Quartierfindung:
Da es bezüglich der Quartiersuche immer wieder zu Missverständnissen kommt, erklärt Gappmayer den Prozess der Unterkunfts-Findung: „Das Land Salzburg ist immer wieder auf der Suche nach Unterkünften für Asylwerber, weil es seiner humanitären Verpflichtung nachkommen muss", erklärt Gappmayer und fährt fort: "Private Vermieter, die eine Liegenschaft anbieten wollen, können sich daher beim zuständigen Landesreferat melden. Dieses prüft daraufhin, ob gewisse Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erfüllt werden. Wenn dem so ist, dann versucht das Land – konkret die ressortzuständige Landesrätin Martina Berthold – einen Mietvertrag mit dem privaten Vermieter abzuschließen. Ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht der Gemeindeverwaltung oder von Anrainern gibt es zwar nicht, allerdings wird diesen in der Regel die Möglichkeit eingeräumt, ihre Sorgen und Anliegen mitzuteilen.“
Runder Tisch sei wichtig
„Von Anfang an die richtigen Schritte zu setzen, ist mein Appell. Das bedeutet erstens, die Gemeinde umgehend zu informieren, wenn eine Liegenschaft zur Diskussion steht. Zweitens muss ein runder Tisch mit Vertretern des Landes, der Gemeinde sowie dem Vermieter und den Anrainern einberufen werden, noch bevor unvollständige und folglich irreführende Meldungen rausgehen, denn nur so können Sorgen und Ängste auf Basis von Fakten erörtert werden. Mein Appell richtet sich hier auch an die Medien, nicht unnötig Öl ins Feuer zu gießen, sondern unpopulistisch und sensibel mit diesem Thema umzugehen. Es bringt nichts, einen privaten Vermieter an den Pranger zu stellen bzw. die Anrainer unnötig zu verunsichern. Vorgefestigte Meinungen sind später kaum noch abzufedern und auf eine Faktenebene zu bringen“, erklärt Georg Gappmayer und betont: "Dass man berechtigt Schutzsuchenden eine Herberge gewährt, ist für mich selbstverständlich. Jedoch angesichts der aktuellen Flüchtlingsströme über das Mittelmeer erachte ich es als absolut wichtig, dass für die Zukunft eine europäische, wenn nicht gar internationale Lösung gefunden wird."
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