AK Lungau musste einschreiten
LUNGAU (pjw). Wie sinnvoll es sein kann, sich nach Beendigung eines Dienstverhältnisses beraten zu lassen, zeigt ein Fall aus dem Beratungsalltag der Arbeiterkammer Lungau. Leiter Bernhard Kendlbacher schildert: "Eine Frau geht im Gastgewerbe ein befristetes Dienstverhältnis als Hilfskraft ein. Als sie starke Schmerzen in beiden Armen bekommt, sucht sie an einem Wochenende die Ambulanz des Krankenhauses Tamsweg auf und informiert ihren Dienstgeber umgehend über ihre Arbeitsunfähigkeit. Am darauffolgenden Werktag holt sie sich bei ihrem Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und will sie persönlich beim Chef abgeben. Der verweigert jedoch die Annahme mit dem Hinweis, dass er sie nicht brauche. Umso größer war die Verblüffung der Frau, als sie drei Tage später die fristlose Entlassung wegen Nichterscheinen am Arbeitsplatz , Verletzung der Geheimhaltung und wegen gefährlicher Drohung bekam.“ Kendlbacher führt aus: „Wir haben in unserer Intervention die Änderung des Abmeldegrunds und die offenen Forderungen wie Überstunden und nicht konsumierten Urlaub verlangt und für die Beschäftigte mehr als 7.000 Euro erwirkt.“
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