Enkeltauglich landwirtschaften auf den "Erbhöfen"
Hatzgut in Mariapfarr und Fresnergut in Thomatal wurde die Bezeichnung "Erbhof" verliehen.
MARIAPFARR, THOMATAL (pjw). Zwei Lungauer Bauernhöfen, die jeweils seit 200 Jahren und mehr im Besitz einer Familie sind, hat Agrarreferent Landesrat Josef Schwaiger gestern die Bezeichnung "Erbhof" verliehen.
Als "Erbhof" darf sich nun das Hatzgut in Mariapfarr, welches seit 1792 im Besitz der Familie Perner-Bogensperger ist bezeichnen. Auch das Fresnergut in Thomatal – seit 1810 im Besitz der Familie Gautsch – führt künftig diese Bezeichnung. Agrarreferent Schwaiger betonte: "Die Auszeichnung zum Erbhof zeigt die Verbundenheit zum Land, Durchhaltevermögen in schwierigen Zeiten und dass sich die Landwirtschaft veränderten Bedingungen anpasst." Insgesamt gibt es im Land Salzburg bereits mehr als 1.000 solcher Erbhöfe.
Voraussetzungen für die Erbhofverleihung
Um ein Erbhof zu werden, muss der Hof mindestens 200 Jahre im Besitz einer Familie sein, wie das Büro des Landesrates informiert. Die Familie muss zudem das landwirtschaftliche Anwesen selber bewohnt und bewirtschaftet haben. Die Bezeichnung "Erbhof" geht verloren, wenn das Anwesen an Personen übergeht, die nicht zur Nachkommenschaft gehören, oder derart verkleinert wird, dass es nicht mehr für den Unterhalt einer Familie ausreicht. Die Auszeichnung "Erbhof" unterstreicht das Verständnis bäuerlicher Familien, ihren Hof von Generation zu Generation weiterzugeben und im Interesse der nachfolgenden Generationen zu bewirtschaften. Der Hof wird nicht nur als Besitz verstanden, sondern auch als Verbindungselement innerhalb der Familie. "Erbhof" ist eine reine Ehrenbezeichnung und hat keinerlei sonstige rechtliche Auswirkungen.
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