Urteil um Kunstobjekte
Erneut Niederlage für die Esterhazy-Privatstiftung

Esterhazy Privatstiftung kündigt Revisionsantrag beim Obersten Gerichtshof in Budapest an. | Foto: Andreas Hafenscher_MQ
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  • Esterhazy Privatstiftung kündigt Revisionsantrag beim Obersten Gerichtshof in Budapest an.
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Das Oberlandesgericht Budapest bestätigte das frühere Urteil, wonach die rund 260 Esterhazy-Kunstobjekte von Burg Forchtenstein nicht Eigentum der Esterhazy-Privatstiftung sind.

FORCHTENSTEIN/BUDAPEST. Die Privatstiftung kämpft seit 2017 um die Anerkennung seitens Ungarn, dass die zur Zeit der Räterepublik nach Ungarn verschleppten Kunstgegenstände, eine mit den auf Burg Forchtenstein verbliebenen Kunstschätzen eine kunsthistorische und sachenrechtliche Einheit bilden und Eigentum der Privatstiftung sind.

Verfahrensmängel

Bereits im Jänner hob der Oberste Gerichtshof das Urteil zum Eigentumsrecht im Zivilprozess vollständig auf. Aufgrund gravierender Verfahrensmängel soll das Verfahren neu geführt werden. Gemäß der Begründung des Obersten Gerichtshofes war das ursprüngliche Urteil lückenhaft, unbegründet und entsprach auch nicht den Regeln der Logik.

Figurenuhr Bacchus: Unbekannter Meister, Deutschland, Augsburg, Ende des 16. Jh. | Foto: Esterhazy Privatstiftung, Burg Forchtenstein
  • Figurenuhr Bacchus: Unbekannter Meister, Deutschland, Augsburg, Ende des 16. Jh.
  • Foto: Esterhazy Privatstiftung, Burg Forchtenstein
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Klage erneut abgewiesen

Dennoch wurde vom Oberlandesgericht Budapest in seinem heutigen Urteil die ursprüngliche Entscheidung samt deren damaliger, mangelhafter Begründung erneut aufgegriffen und die Klage auf Anerkennung des Eigentums der Privatstiftung erneut abgewiesen. 

Silbertisch (Das Urteil des Paris): David I. Schwestermüller, Deutschland, Augsburg, 1659 | Foto: Esterhazy Privatstiftung, Burg Forchtenstein
  • Silbertisch (Das Urteil des Paris): David I. Schwestermüller, Deutschland, Augsburg, 1659
  • Foto: Esterhazy Privatstiftung, Burg Forchtenstein
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„Wir geben uns nicht geschlagen“

„Wir sind enttäuscht über diese Entscheidung. Diese hatten wir ausgehend vom Urteil und der Begründung des Obersten Gerichtshofes so nicht erwartet. Wir geben uns jedoch nicht geschlagen und werden uns deshalb erneut mit einem Revisionsantrag an den Obersten Gerichtshof wenden“, so Stefan Ottrubay, Direktionsrat der Esterhazy-Stiftungen in einer Aussendung.
Die Esterhazy-Privatstiftung stehe aber einer außergerichtlichen Einigung mit dem ungarischen Staat auch weiterhin offen gegenüber.

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