Klimawandel, Klimaschutzbegehren
Es liegt ein rechtsstaatliches Ergebnis vor!
Die allgemein gefährlichste Wirkung haben die Wolken aus Eiskristallen, weil sie die direkte Sonnen(UV)-Strahlung - mitunter extrem - reflektieren und verstärken.
Die Eiskristallwolken sind optisch erfassbar und ihre Wirkung ist synchron messbar, womit ein bestmöglicher Beweis vorliegt.
Dieser Sach- und Rechtslage entsprechend hat der Verfassungsgerichtshof im UVP-Verfahren zum Bauvorhaben der 3. Piste am Flughafen Wien/Schwechat das CO2-lastige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes aufgehoben und unter Punkt 10 seines Erkenntnisses auf die Gefahren der Sonnenstrahlungsverstärkung durch Kondensstreifen und hohe, dünne Wolken des Flugverkehrs hingewiesen.
Zusätzlich haben diese Kondensstreifen und Wolken eine Treibhauswirkung, die schon länger bekannt ist.
Es wäre ein Dienst am Volk, wenn sich Regierung, Parlament und Klimaschutzorganisationen an dieses rechtsstaatliche Ergebnis halten.
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