FPÖ-Kandidat aus Draßburg soll wegen Verhetzung verurteilt worden sein
DRASSBURG. Erneut sorgt ein FPÖ-Gemeinderatskandidat für Aufregung: Laut der Plattform „Stoppt die Rechten“ war ein 67-jähriger Mann, der in Draßburg auf der FPÖ-Liste steht, bereits zweimal wegen Verhetzung verurteilt worden.
Zwei Verurteilungen
2013 habe der 67-Jährige am Landesgericht Eisenstadt eine Strafe von zehn Monaten bedingt erhalten, so die Plattform. Dem Mann sollen damals unter anderem abfällige und beleidigende Äußerungen gegen Muslime auf Facebook vorgeworfen worden. Im Jahr 1989 gab es laut „Stoppt die Rechten“ eine Verurteilung wegen Verhetzung samt einer Geldstrafe von 36.000 Schilling.
FPÖ will Fall prüfen
„Burgenlandweit haben wir 809 Kandidaten, die natürlich genau überprüft wurden. Dennoch kann es schon einmal passieren, dass einmal ein ‚schwarzes Schaf‘ durchrutscht“, so FPÖ-Landesparteiobmann LH-Stv. Johann TSchürtz, der betont, dass der Fall natürlich überprüft wird.
Parteiausschluss möglich
Auch FPÖ-Bezirksparteiobmann Siegfried Steiner wusste nichts von den „Aktivitäten“ des Draßburger Kandidaten. „Sollten sich die Vorwürfe als richtig herausstellen, wird es natürlich Konsequenzen für den Mann haben, konkret hätte dies einen Parteiausschluss zur Folge.
„Ist schon viel ruhiger“
„Ganz Draßburg kennt ihn und er ist jetzt viel ruhiger geworden, nicht mehr so wie früher“, so der Bürgermeister Christoph Haider, der von den Facebook-Einträgen nichts wusste. „Sollten diese tatsächlich gepostet worden sein, ist dies natürlich zu verurteilen“, ergänzt der Ortschef und wundert sich warum dieser Fall ausgerechnet kurz vor Wahll wieder thematisiert wird.
„Nicht ahnungslos spielen“
Nicht ganz so entspannt sieht das die Grüne Landessprecherin Regina Petrik: „Dass die FPÖ ihren Kandidaten nicht gut gekannt haben soll, ist einfach lächerlich. Der Herr ist ortsbekannt und macht am Wirtshaustisch und im Kaffeehaus keinen Hehl aus seiner Weltanschauung. So jemanden nimmt man einfach nicht auf die Wahlliste und spielt dann die Ahnungslosen.“
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