Bezirk Melk
14-jähriges Mädchen nach brutaler Schlägerei verurteilt

Die 14-Jährige Schlägerin am Landesgericht St. Pölten | Foto: Ilse Probst
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  • Die 14-Jährige Schlägerin am Landesgericht St. Pölten
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Die junge Dame aus dem Bezirk Melk sowie eine Freundin verletzten und schikanierte eine Jugendliche.

BEZRIK. „Ich bekenne mich schuldig“, so der Kommentar einer 14-Jährigen aus dem Bezirk Melk, darüber hinaus wollte sie nichts sagen. Aussagekräftig genug war jedoch ein Video, das der St. Pöltner Jugendrichter Markus Grünberger kopfschüttelnd als „irr“ bezeichnete.

„Es passiert einem Richter nicht alle Tage, einen Prozess zu führen, bei dem die Strafmündigkeit eines Mädchens mit einer derartig brutalen Tat beginnt“, kommentierte er einen Vorfall vom 25. September 2019, als eine Jugendliche sich mit der 14-jährigen Lisa und der 13-jährigen, noch nicht strafmündigen Tina (beide Namen v.d.Red. geändert) traf. Nach wenigen Worten kam es zunächst zu verbalen Attacken gegen die Jugendliche, dem folgten Faustschläge ins Gesicht und auf den Hinterkopf. Lisa packte das Opfer an den Haaren, während Tina diese büschelweise abschnitt und wegwarf. Nachdem die Jugendliche nach weiteren Schlägen gewaltsam zu Boden gestoßen wurde, drückte Tina den Kopf des Opfers auf den Boden, während die 14-Jährige gegen den Kopf, aber auch gegen den Rücken und in die Leistengegend trat.

2.833 Euro Schmerzensgeld

„Wenn du zur Kiwarei gehst, weißt eh, wos i dann mit dir moch!“, drohte Lisa und untermauerte diese Ankündigung mit zwei weiteren Schlägen ins Gesicht der Jugendlichen, die mit einer Jochbeinprellung und zahlreichen Hämatomen das Weite suchte. Im Namen der Mutter der 14-Jährigen anerkannte Verfahrenshelfer Johann Huber einen vorläufigen Schmerzensgeldbetrag in Höhe von 2.833 Euro.

Die Aussagen der Mittäterin und des Opfers las Grünberger aus Vernehmungsprotokollen vor, nachdem die eine Zeugin unentschuldigt nicht beim Prozess erschienen war, die andere sich bereits zu Hause geweigert hatte, in das Fahrzeug zu steigen.

Rechtlich unbescholten

Aus rechtlicher Sicht galt die Angeklagte als unbescholten, was im Hinblick auf das Alter nicht viel zu bedeuten hat, zumal es bereits Vormerkungen im Zusammenhang mit Drogen und versuchtem Diebstahl gab. Huber erklärte in seinem Schlussplädoyer, dass es an der Tat der Schülerin nichts zu rütteln gebe, mit Hinweis auf einen Bericht der Jugendfürsorge müsse man jedoch überlegen, wie es zu so einem brutalen Verhalten kommen konnte.

„Zwei Mädchen, die wie irr auf ein anderes einschlagen und dem am Boden liegenden Opfer noch Fußtritte verpassen“, so Grünberger, da müsse man schon von dem Verbrechen der versuchten schweren Körperverletzung, darüber hinaus auch von versuchter Nötigung ausgehen. Die vorerst bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten ergänzte er daher mit Bewährungshilfe für drei Jahre, psychotherapeutischer Behandlung und Kontaktverbot zum Opfer (nicht rechtskräftig).

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